Leistungen für Bildung und Teilhabe - Informationen für Eltern und ihre Kinder

Seit 01.01.2011 werden zusätzlich zur Regelleistung so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Diese umfassen:

  • mehrtägigen Klassenfahrten und Schulausflüge für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (außer BEK/BVJ),
  • angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:
    Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein, Mutter-Kind-Turnen)

Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in einkommensschwachen Familien leben.

Das sind zunächst Leistungsberechtigte mit ihren Kindern, die

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
  • Leistungen nach dem AsylbLG,
  • Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG oder
  • Wohngeld

beziehen.

Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag, mit dem aber gleichzeitig mehrere Leistungen beantragt werden können, erforderlich. Dieser ist spätestens in dem Monat zu stellen, in dem die Zahlung bzw. der Bedarf anfällt.

Grundsätzlich werden Leistungen zur Deckung der Bedarfe als Sach- oder Dienstleistung erbracht. Schulbedarf und Schülerbeförderung werden jeweils durch Geldleistung gedeckt.

Hinweis zum Schulbedarfspaket: Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, beginnend ab August 2011, wird ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt. Zum 1. August in Höhe von 70 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 30 Euro. Diese Leistungen für den Schulbedarf müssen nicht gesondert beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht für Leistungsberechtigte, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Für die letzt genannten Leistungsberechtigten empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Antragstellung vor den zuvor genannten Stichtagen.

Kontakt:

Landkreis Celle
Sozialamt – Bildung und Teilhabe –
Postfach 11 05
29201 Celle

Anlaufstelle:

Trift 29, 29221 Celle
Telefon: 05141/916-4080
Fax: 05141/916-4097
E-Mail: BuT@lkcelle.de