Heimaufsicht

Das Heimgesetz hat den Schutz der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen erheblich verbessert. Deutlich wird dieses durch eine verstärkte Beratung und Überwachung aller Einrichtungen der vollstationären Pflege im Bereich des Landkreises Celle.

Die Heimaufsichtsbehörde prüft, ob der Heimbetreiber und die Heimleitung die für den Betrieb eines Heimes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, ob die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich der ärztlichen und gesundheitlichen Betreuung gewahrt werden und ob die Betreuung und Versorgung insbesondere der Pflegebedürftigen gesichert ist.

Außerdem wird darauf geachtet, dass die von den Bewohnerinnen und den Bewohnern zu entrichtenden Entgelte nicht in einem Mißverhältniss zu den Leistungen des Heimträgers stehen. Von der Heimaufsicht wird weiterhin auf die Erfüllung und Einhaltung der aufgrund des Heimgesetzes erlassenen Verordnungen geachtet:

  • Heimmindestbauverordnung
  • Heimmitwirkungsverordnung
  • Heimsicherungsverordnung
  • Heimpersonalverordnung

 


Ein wesentlicher Teil der Heimaufsicht besteht in der Beratung von Einrichtungsträgern sowie Bewohnern, deren Angehörigen oder aber den eingesetzten Betreuern.

Für die Einrichtungen der vollstationären Pflege im Bereich des Landkreises Celle ist die Heimaufsicht dem Sozialamt des Landkreises Celle angegliedert; bei der Stadt Celle nimmt diese Aufgabe das Ordnungsamt wahr.

Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden an die Heimaufsichtsbehörden wenden.

Sozialamt des Landkreises Celle
-Heimaufsicht-
Trift 26
29221 Celle
E-Mail: Heimaufsicht@lkcelle.de

Beate Weiß
Telefon:05141 / 916 4060
Fax:05141 / 916 4099
E-Mail: Beate.Weiss@lkcelle.de

Petra Rohde
Telefon:05141 / 916 4050
Fax:05141 / 916 4099
E-Mail: Petra.Rohde@lkcelle.de

Stadt Celle
-Heimaufsicht-
Am Französischen Garten
29221 Celle

Frau Lohpens

Telefon: 05141/12 699

Der Sozialverband Deutschland hat ein Notruftelefon (externer Link) für Probleme mit stationärer oder ambulanter Pflege eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, mögliche Missstände in der Pflege mit der auch juristisch und psychologisch kompetenten Mitarbeiterin zu besprechen und Wege zur Abhilfe zu erörtern.

Das Notruftelefon (externer Link) ist montags bis samstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr besetzt und hat die Nummer (01 80) 2 00 08 72 (0,062 EUR/Anruf). Außerhalb dieser Zeiten können Ratsuchende eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und werden spätestens am nächsten Werktag zurückgerufen.