Verordnung des Landkreises Celle zum Schutze von Heidebächen vom 18.03.2005
Befahrensregelung von Fließgewässern im Landkreis Celle
| Absolutes Fahrverbot mit Booten und Fahrzeugen aller Art | |
| Zulässige Befahrung mit folgenden Einschränkungen: | |
Örtze | bachabwärts ab der Mühle in Müden | |
Lachte | bachabwärts ab der Brücke K 42 bei Jarnsen | |
Aschau | bachabwärts ab dem Parkplatz des Schützenplatzes in Eschede | |
Jeweils
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| Pegelstand | |
| Frei befahrbare Strecken | |
1. Für Boote von nicht organisierten und privaten Nutzern: 2. Für die Boote der in den Landeskanuverbänden organisierten Kanuten: Boots- und Vereinsname sowie Ortsangabe; ein gültiger DKV - Ausweis ist mitzuführen. 3. Für die Boote der kanutouristischen Anbieter: Kanutouristische Anbieter müssen ab 15. 05.2006 das gültige Qualitäts- und Umweltsiegel erfüllen. Hierzu gehören insbesondere eine adäquate Ausbildung und die Überprüfung der Kriterien durch einen neutralen Gutachter. | ||
Das Fahren mit dem Kanu auf den Heidebächen im Landkreis Celle ist in der Zeit zwischen dem 16. Mai und dem 14. Oktober jeden Jahres eingeschränkt erlaubt. Genutzt werden dürfen demnach jeweils Bach abwärts ausschließlich die Örtze ab der Mühle in Müden, die Lachte ab der Brücke Kreisstraße 42 bei Jarnsen und die Aschau ab der Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Südheide“ an der Parkfläche Schützenplatz. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten:
Flusswandern, Kanufahren, Paddeln auf der Aller, Örtze, Lachte und Fuhse | ||
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Celle
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