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Versammlungsanzeige

Allgemeine Informationen

Eine Versammlung ist spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet (§ 5 NVersG). Die Anzeige soll der Versammlungsbehörde ermöglichen, Ihrem gesetzlichen Prüfauftrag (Schutz der Versammlung und Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung) gerecht zu werden.

Findet die Versammlung auf dem Gebiet des Landkreises Celle statt, so ist dieser auch Adressat der Versammlungsanzeige; für den Bereich der Stadt Celle ist diese zuständig.

Gebühren

Keine

Formulare