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Duldung allgemein

Allgemeine Informationen

  • Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, Ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder Ihnen aus sonstigen Gründen kein weiteres Aufenthaltsrecht mehr zusteht, sind Sie verpflichtet, das Bundesgebiet zu verlassen (Ausreiseverpflichtung).
  • Für die Ausreise können Ihnen organisatorische und finanzielle Hilfen angeboten werden.
  • Wenn Sie das Bundesgebiet trotz Ausreiseverpflichtung nicht verlassen können, erhalten Sie für die Zeit des weiteren Aufenthalts i.d.R. eine Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung).
  • Ihre Ausreisepflicht besteht weiter. Sie sind weiterhin verpflichtet, alles zu tun, um dieser Ausreiseverpflichtung nachzukommen, insbesondere Ihre Identität durch Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen (Mitwirkungspflicht).
  • Die Ausländerbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Ausreisepflicht, ggf. auch mit Zwangsmitteln, durchzusetzen.
  • Duldungen können abhängig vom Einzelfall mit Auflagen und Nebenbestimmungen versehen werden, z.B. Wohnsitzauflagen oder Aufenthaltsbeschränkungen.
  • Die Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Sie kann untersagt werden.

Gebühren

  • Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
    • erstmalige Ausstellung einer Duldung 62 Euro,
    • Verlängerung einer Duldung
      • nur als Aufkleber 33 Euro,
      • mit Trägervordruck 37 Euro
    • Aufhebung oder Änderung einer Auflage auf Antrag 50 Euro
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Gebühren ermäßigt oder ganz erlassen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bisherige Duldung oder Aufenthaltsgestattung
  • Bei Verlängerung mit neuem Trägervordruck: NEUES biometrisches Foto
  • Bei Ermäßigung oder Verzicht auf Gebühren: aktueller Leistungsbescheid

Formulare

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Frau Köslin

Amt 10
Telefon: 05141/916-1039

Frau Sax

Amt 10
Telefon: 05141/916-1013