Umweltinformationen zu Altlasten und altlastverdächtigen Flächen: Auskunft
Leistungsnummer: 99020042023000
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Volltext
Mit dem Begriff Altlastverdachtsflächen werden Flächen bezeichnet, bei denen der Verdacht einer Altlast besteht. Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen, Rüstungsstandorte und Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden. Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.
Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden; gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
Um schriftliche Beantragung der Auskunftserteilung wird gebeten. Dem Antrag sind beizufügen:
- Vollmacht/ Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer/in, sofern der/die Antragssteller/in nicht selbst Grundstückseigentümer/in ist
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- Lageplan, soweit die Identifizierung des Grundstückes erschwert ist
Kosten
Je Einzelauskunft (Flurstück) werden für den Bearbeitungsaufwand in der Regel Gebühren zwischen 40,00 und 80,00 € erhoben.
Rechtsgrundlage(n)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung)
Kosten
Für die Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren erhoben.
