Betreuungsrecht
Leistungsbeschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Publikationen:
- Ratgeber Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter
- Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz (Flyer, 2016 inklusive der Adressen der staatlich anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen)
- Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz (Handreichung als Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer/innen)
weiterführende Internetseiten:
- Internetseiten des Niedersächsischen Justizministeriums zum Thema Betreuungsrecht
- Internetseiten des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz zum Thema Vorsorge und Patientenrechte
- Ratgeber Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter
- Die rechtliche Betreuung - Ein Ehrenamt in der Justiz (Flyer, 2016 inklusive der Adressen der staatlich anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen)
- Die rechtliche Betreuung - Ein Ehrenamt in der Justiz (Handreichung als Arbeitshilfe für ehren-amtliche Betreuer/innen)
- Internetseiten des Niedersächsischen Justizministeriums zum Thema Betreuungsrecht
- Internetseiten des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz zum Thema Vorsorge und Patientenrechte
Formulare
- Antrag auf Genehmigung der Wohnungskündigung und -auflösung
- Antrag auf Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM)
- Antrag auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung
- Antrag auf Festsetzung der Aufwandsentschädigung
- Antrag auf Genehmigung der Verabreichung von genehmigungspflichtigen Medikamenten
- Ärztliches Gutachten zur Vorlage beim zuständigen Betreuungsgericht
- Betreuungsverfügung
- Betreuungsstelle nach dem Betreuungsbehördengesetz - Information und Beratung durch den/die Betreuungsverein/e
- Anfrage zur Vermögensverwaltung bei einem Geldinstitut durch eine Betreuerin/einen Betreuer
- Erklärung der Betreuerin / des Betreuers
- Nachweis der Aufwendungen gemäß § 1835 BGB
- Konto-/Depotvollmacht zur Vorsorgevollmacht
- Vollmacht zur Vorsorge
- Merkblatt über die Regelung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer/innen (§ 1835 und § 1835a BGB)
- Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Anregung zur Einrichtung einer Betreuung - (Niedersachsen)
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.