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Landratsbüro

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kommunalaufsicht

Der Landkreis Celle führt die Rechtsaufsicht (Kommunalaufsicht) über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der großen selbständigen Stadt Celle (vgl. § 170 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG).

Die Aufsicht stellt sicher, dass die Gemeinden die geltenden Gesetze beachten. Für die Aufsicht gilt der Grundsatz, dass die Entschlusskraft und Verantwortungsfreude der Gemeinden nicht beeinträchtigt werden soll. Aufsichtsbehördliche Maßnahmen trifft die Kommunalaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (Opportunitätsprinzip). Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse ausgeübt, d. h., sie dient nicht dem Schutz von Einzelinteressen. Ein Rechtsanspruch Dritter auf aufsichtsbehördliche Maßnahmen besteht insoweit nicht. Soweit individuelle Rechte verletzt sein könnten, steht den Bürgerinnen und Bürgern der Rechtsweg (z. B. Widerspruch und Klage gegen eine Verwaltungsentscheidung) offen. Maßnahmen der Kommunalaufsicht stehen selbständig neben dem gerichtlichen Rechtsschutz, den die Bürgerinnen und Bürger gegen hoheitliches Handeln der Gemeinde bzw. Stadt erlangen kann.

Kommunalaufsicht, Wahlen, Sitzungsdienst

Hier geht es zu den aktuellen Wahlergebnissen

Wahlergebnisse für den Wahlkreis 44 «Bergen«


Wahlergebnis für den Wahlkreis 45 (Celle, Hambühren, WietzE)


Die Termine für die auf den verschiedenen Ebenen stattfindenden Wahlen und ggf. auch Volksentscheide erfahren Sie rechtzeitig aus der örtlichen Presse und den sonstigen Medien. Rechtzeitig werden Sie - wenn Sie wahlberechtigt sind - in der Regel von Ihrer Gemeindeverwaltung durch Zusenden einer Wahlbenachrichtigungskarte über weitere Einzelheiten informiert. Beim Landkreis Celle werden die Wahlen organisatorisch vorbereitet, d.h., hier werden zum Teil die Wahlvorschläge entgegengenommen und die Stimmzettel bestellt.

Landtagswahl am 09.10.2022
Allgemeines


Am 09.10.2022 wird in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die nächste Landtagswahl in Niedersachsen stattfinden. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 06.10.2021 bestimmt. Die Bestimmung des Wahltermins 09.10.2022 für die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag beruht auf Artikel 9 Abs. 2, 1. Alternative der Niedersächsischen Verfassung.

Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.

Über die Erststimme (linke Seite des Stimmzettels „Schwarzdruck“) werden 87 Abgeordnete direkt in den 87 Wahlkreisen in Niedersachsen gewählt. Mit der Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettels „Blaudruck“) wird die Landesliste einer Partei gewählt, die über die Sitzverteilung insgesamt entscheidet.

Wer für den Niedersächsischen Landtag kandidiert und damit auf den Stimmzetteln erscheint, steht noch nicht fest. Zurzeit sind die Vorschlagsberechtigten dabei, ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren und die Wahlvorschläge beim Landeswahlleiter oder den Kreiswahlleitungen einzureichen.

Wahlkreise im Landkreis Celle
Für die anstehende Landtagswahl ist das Gebiet des Landkreises Celle in zwei Wahlkreise aufgeteilt.

Zum Wahlkreis 44 Bergen zählen die Stadt Bergen, die Gemeinden Eschede, Faßberg, Südheide, Winsen (Aller), die Samtgemeinden Flotwedel, Lachendorf und Wathlingen sowie der Gemeindefreie Bezirk Lohheide. Die Kreiswahlleitung wird hier von der Kreisverwaltung des Landkreises Celle wahrgenommen.

Der Wahlkreis 45 Celle umfasst die Stadt Celle und die Gemeinden Hambühren und Wietze. Die Kreiswahlleitung liegt bei der Stadt Celle.

Kreiswahlleiter


Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 44 Bergen ist Herr Frank Reimchen.

Stellvertretender Kreiswahlleiter ist Herr Marcus Carteuser

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022:

Amtliche Bekanntmachung: Aufforderung der Parteien zur Benennung von Mitgliedern für die Briefwahlvorstände

Weitere Informationen, insbesondere zur Einreichung von Wahlvorschlägen, zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften, die rechtlichen Grundlagen, das Wahlrecht usw. können Sie der Internetseite der Landeswahlleiterin entnehmen:

https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/startseite/wahlen/landtagswahl/landtagswahl_2022/wahl-zum-19-niedersachsischen-landtag-am-09-10-2022-205342.html .

Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen erhalten Sie als Word-Dokument im Internet unter folgendem Link:

https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/startseite/wahlen/landtagswahl/landtagswahl_2022/vordrucke_2022/vordrucke-zur-einreichung-der-wahlvorschlage-fur-die-wahl-zum-19-niedersachsischen-landtag-206802.html sowie bei der zuständigen Wahlleitung. Für Kreiswahlvorschläge (Erststimme) ist der Kreiswahlleiter zuständig, für Landeswahlvorschläge (Zweitstimme) die Landeswahlleiterin.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens zum 01.08.2022 um 18:00 Uhr bei den jeweils zuständigen Wahlleitungen eingereicht werden.


Kommunalwahlen

  • Das sind Wahlen zu den Räten, Samtgemeinderäten, Ortsräten und Kreistagen, die meistens gleichzeitig stattfinden. Außerdem werden an diesem Termin auch noch die Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister und die Landrätinnen oder Landräte gewählt. Drei Stimmen können Sie jeweils auf verschiedene Bewerberinnen oder Bewerber oder auch Parteien und/oder Wählergruppen aufteilen oder auch insgesamt vergeben.
  • Kommunalwahlen 2021

 Bundestagswahl

  • Bei dieser Wahl wird der Deutsche Bundestag gewählt. Ebenso wie bei der Landtagswahl verfügen Sie über eine Erststimme für den Wahlkreisvertreter und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
  • Bundestagswahl 2021

Europawahl

  • Mit einer Stimme können Sie unter oftmals einer Vielzahl von Parteien mitbestimmen, ob deren Bewerberinnen oder Bewerber in das Europäische Parlament einziehen.
  • Europawahl 2019

Landtagswahl

  • Hier wird die Zusammensetzung des Niedersächsischen Landtages bestimmt. Mit der Erststimme wählen Sie eine Bewerberin oder einen Bewerber, die als Kandidatin oder der als Kandidat mit den meisten Stimmen den eigenen Wahlkreis auf Landesebene vertritt. Mit der Zweitstimme bestimmen Sie, wie viele der auf der Landesliste einer Partei vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber in den Landtag einziehen.
  • Ergebnisse Landtagswahl 2017
  • Wahlkreis 45 Bergen
  • Wahlkreis 46 Celle

Ansprechpartner beim Landkreis Celle:

Andrea Ehlert
Telefon: 05141 / 916 9102, Fax: 05141 / 916 9199,
E-Mail: Andrea.Ehlert@lkcelle.de

Katrin Lenz
Telefon: 05141 / 916 9103, Fax: 05141 / 916 9199
E-Mail: Katrin.Lenz@lkcelle.de



Kreisrecht

Diese Sammlung enthält die geltenden Satzungen und Verordnungen des Landkreises Celle. Sie sind nach den Ämtern der Kreisverwaltung gegliedert.
Änderungen werden möglichst zeitnah eingearbeitet. Nach der Überschrift ist auf die Veröffentlichung der jeweiligen Vorschrift einschließlich der Änderungen hingewiesen. Die Abkürzungen bedeuten:

ABl. LK Celle S. = Amtsblatt für den Landkreis Celle Seite ...
ABl. RegBez. Lüneburg S. = Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg Seite ...

I N H A L T
geordnet nach Ämtern der Kreisverwaltung


Landratsbüro

01-1

Hauptsatzung
Hauptsatzung des Landkreises Celle

 

01-2

Entschädigungssatzung
Entschädigungssatzung des Landkreises Celle über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und der ehrenamtlich Tätigen

 

01-3

Geschäftsordnung
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Celle

 

Ordnungsamt

1

10-1

Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten für Schwarzwild im Landkreis Celle

 

10-2

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Celle



Straßenverkehrsamt

15-1

Taxiordnung
Verordnung zur Regelung des Taxiverkehrs (Taxiordnung)

 

15-2

Taxitarifordnung
Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den im dem Landkreis Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung)

 


Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste

20-1

Kreismusikschule - Gebührensatzung
Gebührensatzung des Landkreises Celle für die Kreismusikschule Celle

 

20-2

Mindestentfernungen Schülerbeförderung
Satzung des Landkreises Celle über die Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung

 

20-3

Kreisfahrbücherei - Gebührensatzung
Gebührensatzung für die Kreisfahrbücherei des Landkreises Celle

 

20-4

Festlegung von Schulbezirken
Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für allgemein bildende Schulen des Sekundarbereichs I des Landkreises Celle bis 30.04.2020

 

20-4

Festlegung von Schulbezirken
Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für allgemein bildende Schulen des Sekundarbereichs I des Landkreises Celle ab 01.05.2020

 


Sozialamt

40-1

BSHG-Heranziehungssatzung
Satzung über die Heranziehung der großen selbständigen Stadt Celle, der Stadt Bergen, der Gemeinden, der Samtgemeinden und des gemeindefreien Bezirks Lohheide durch den Landkreis Celle als örtlichem Träger der Sozialhilfe zur Durchführung von Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz

 

40-2

Asylbewerber-Heranziehungssatzung
Satzung über die Heranziehung der großen selbständigen Stadt Celle, der Stadt Bergen, der Gemeinden, der Samtgemeinden und des gemeindefreien Bezirks Lohheide durch den Landkreis Celle zur Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

40-3

Grundsicherung - Heranziehungssatzung
Satzung über die Heranziehung der großen selbständigen Stadt Celle, der Stadt Bergen, der Gemeinden, der Samtgemeinden und des gemeindefreien Bezirks Lohheide durch den Landkreis Celle als Träger der Grundsicherung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)

 

40-5

Satzung über die Heranziehung gültig ab 01.07.2020der Städte Celle und Bergen, der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden sowie des gemeindefreien Bezirks Lohheide durch den Landkreis Celle als örtlichem Träger der Sozialhilfe zur Durchführung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)

 

40-6

Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Celle

 

40-7

Satzung für den Betrieb der Altenpflegeeinrichtung des Landkreises Celle „Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller)“

 


Jugendamt

43-1

Jugendamtssatzung
Satzung für das Jugendamt des Landkreises Celle

 

43-2

Satzung über die Höhe der laufenden Geldleistung und die
Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege

 


Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz

59-1

Viehseuchenbehördliche VO
Satzung über die Verkündung viehseuchenbehördlicher Verordnungen

 

59-2

BHV 1-SchutzgebietsVO
Verordnung für das Gebiet des Landkreises Celle zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV 1-Schutzgebietsverordnung)

 

59-3

Bienenwanderungs-VO
Verordnung zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutz der Belegstellen im Landkreis Celle - mit Ausnahme der Stadt Celle

 


Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung

60-1

Regionales Raumordnungsprogramm
Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Celle 2005

 

60-2

2. Änderung der KMU-Förderrichtlinie des Landkreises Celle
Anlage zur KMU-Förderrichtlinie des Landkreises Celle
Scoring-System

 

60-3

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitbandausbau

 


Amt für Umwelt und ländlichen Raum

66-1

Unterhaltung Gewässer II. Ordnung
Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung
für das Gebiet des Landkreises Celle

 

66-2

Unterhaltung Gewässer III. Ordnung
Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Celle

 

66-3

Überschwemmungsgebiet Lachte-VO
Verordnung über die Feststellung eines Überschwemmungsgebietes für die Lachte zwischen der Kreisgrenze Celle/Gifhorn und der Mündung der Lachte an die Aller

 

66-28

Verordnung des Landkreises Celle zum Schutze von Heidebächen
vom 18.03.2005

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

66-29

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Südheide im Landkreis Celle" vom 15.06.2016

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

66-
30

Verordnung über das Naturschutzgebiet Lünsholz NSG-LÜ 314

 

66-
31

Verordnung über das Naturschutzgebiet Quell- und Durchströmungsmoor mit Kleingewässern bei Dalle NSG-LÜ 315

Die dazugehörige Karte NSG-LÜ 315 finden Sie hier.

 

66-32

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Hellern" bei Wietze (NSG-LÜ 309) in der Gemeinde Wietze, Landkreis Celle vom 29.10.2018

 

66-33

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bohlenbruch" (NSG-LÜ 139) in den Gemeinden Bröckel und Eicklingen, Samtgemeinde Flotwedel, Landkreis Celle vom 29.10.20018 

 

 


Die folgenden Verordnungen aus dem Amt für Umwelt und ländlichen Raum sind externe Links auf die Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

LÜ 209

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Allerdreckwiesen" in den Gemeinden Lachendorf, Ahnsbeck, Hohne, Samtgemeinde Lachendorf und den Gemeinden Wienhausen, Samtgemeinde Flotwedel, Landkreis Celle vom 03. Februar 1994

 

LÜ 178

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Blankes Flath bei Jeversen" in der Gemeinde Wietze, Landkreis Celle, vom 14. Dezember 1989

 

LÜ 139

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Bohlenbruch" in den Gemeinden Bröckel und Eicklingen, Samtgemeinde Flotwedel, Landkreis Celle, vom 10. Dezember 1985

 

LÜ 170

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Bornriethmoor" in der Gemeinde Hermannsburg, Landkreis Celle, vom 08. August 1988

 

LÜ 140

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Brand" in den Samtgemeinden Wathlingen und Einheitsgemeinde Uetze, Landkreis Celle und Hannover, vom 10. Dezember 1985

 

LÜ 026

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Breites Moor" in den Gemeinden Celle und Eschede (Gemarkungen Garßen und Habighorst), Landkreis Celle, vom 31. Januar 1975

 

LÜ 095

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Frehmbeck", Gemarkung Wohlenrode, Samtgemeinde Lachendorf, Landkreis Celle, vom 28. Mai 1994

 

LÜ 102

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Goosemoor", Gemeinde Winsen/Aller, Landkreis Celle, vom 07. September 1984

 

LÜ 134

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Großes Moor bei Becklingen" in der Stadt Bergen, Landkreis Celle und der Gemeinde Wietzendorf, Landkreis Soltau-Fallingbostel vom 09. Dezember 1985

 

LÜ 212

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Heideflächen mittleres Lüßplateau" in den Gemeinden Hermannsburg und Unterlüß, Landkreis Celle, vom 28. Juni 1995

 

LÜ 177

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Hochmoore bei Wieckenberg" in der Gemeinde Wietze, Landkreis Celle, vom 14. Dezember 1989

 

LÜ 150

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Hoppenriethe" in der Samtgemeinde Eschede, Landkreis Celle, vom 13. Februar 1987

 

LÜ 269

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Hornbosteler Hutweide" im Landkreis Celle, vom 16. Dezember 2004

 

LÜ 190

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Kiehnmoor" in den Gemeinden Wriedel, Eimke und Faßberg, Samtgemeinden Altes Amt Ebstorf und Suderburg , Landkreis Uelzen und Celle vom 20. Januar 1992

 

LÜ 287

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Lachte" in der Samtgemeinde Lachendorf und der Stadt Celle, Landkreis Celle vom 27. März 2009

 

LÜ 277

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Lutter" in den Samtgemeinden Eschede und Lachendorf, Landkreis Celle, und der Samtgemeinde Hankensbüttel, Landkreis Gifhorn vom 04. September 2007

 

LÜ 098

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Meißendorfer Teiche/ Bannetzer Moor" in den Gemarkungen Meißendorf, Bannetze und Thören, Gemeinde Winsen/Aller, Landkreis Celle, vom 05. Juni 1984

 

LÜ 162

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Moor bei Gerdehaus" in der Gemeinde Faßberg, Landkreis Celle, vom 24. März 1988

 

LÜ 138

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Müsse", in der Gemeinde Hohne, Samtgemeinde Lachendorf, Landkreis Celle vom 10. Dezember 1985

 

LÜ 214

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Schweinebruch" in der Stadt Celle und der Gemeinde Lachendorf, Samtgemeinde Lachendorf, Landkreis Celle, vom 31. Oktober 1995

 

LÜ 248

Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Weesener Bach" in den Gemeinden Hermannsburg und Unterlüß, Landkreis Celle vom 07. Mai 1999

 


315

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Quell- und Durchströmungsmoor mit Kleingewässern bei Dalle" (NSG-LÜ 315) in der Gemeinde Eschede, Landkreis Celle, vom 01.11.2017

 


314

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Lünsholz" (NSG-LÜ 314) in der Gemeinde Südheide, Landkreis Celle, und der Gemeinde Suderburg, Landkreis Uelzen, vom 19.12.2017

 

Informationen zu allen Naturschutzgebieten in Niedersachsen finden Sie unter folgendem Link:

Die Naturschutzgebiete Niedersachsens


Kämmerei

90-1

Haushaltssatzung
Haushaltssatzung des Landkreises Celle (Auszug)

 

90-01-1

Nachtragshaushaltssatzung 2018 Landkreis Celle

 

90-2

Jagdsteuersatzung
Jagdsteuersatzung für den Landkreis Celle

 

90-3

Verwaltungskostensatzung
Satzung des Landkreises Celle über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

 
 

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Petra Dammeyer

Landratsbüro (Kommunalaufsicht, Wahlen, zentrale Vergabestelle)
Amt 01

Zentrale Vergabestelle

Als öffentlicher Auftraggeber haben der Landkreis Celle und seine kreisangehörigen Kommunen eine Vielzahl von Regelungen im Landes- und Bundesrecht aber auch im Europarecht zu beachten.

Zur Bündelung der vergaberechtlichen Fachkompetenz sowie für die Beratung der Bereiche in vergaberechtlichen Angelegenheiten und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Korruptionsverdacht hat der Landkreis Celle eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) eingerichtet.

Aufgaben der Zentralen Vergabestelle

Zu den Hauptaufgaben der Zentrale Vergabestelle gehören die Durchführung der Vergabeverfahren für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen und die Beratung der verschiedenen Verwaltungsbereiche in vergaberechtlichen Fragestellungen.

Als Servicestelle prüft die Zentrale Vergabestelle die Leistungsbeschreibungen auf Vergaberechtskonformität und führt für alle Ausschreibungen das vorgeschriebene formalrechtliche Verfahren durch.

Im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit führt die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Celle seit dem 01.01.2015 die formalrechtlichen Verfahren auch für die meisten kreisangehörigen Kommunen durch, als Erweiterung ab dem 01.01.2018 hat sich auch die Stadt Celle angeschlossen. Ziel ist die Vergabeverfahren der Kommunen zu vereinheitlichen und durch die zentrale Abwicklung zu optimieren.

Informationen über die laufenden öffentlichen Ausschreibungsverfahren erhalten Sie in der Rubrik Aktuelle Ausschreibungen. Eine Hilfe zu der Zuordnung der Vergabenummern finden Sie unter Hinweise zu den Vergabenummern.

Zu den aktuellen Ausschreibungen

Abteilungsleitung

Amtsblatt

Iris Henning

Dez. I

Amtsblatt

Das Amtsblatt ist Verkündungsorgan für den Landkreis Celle und den dem Landkreis Celle angehörigen Kommunen, zum Teil auch für andere Stellen (z. B. Kirchenamt, Jagdgenossenschaften). Es werden vor allem Sitzungseinladungen mit Tagesordnungen, Satzungen, Verordnungen und Bebauungspläne bekannt gemacht. Für den Inhalt der Bekanntmachungen sind die jeweils zuständigen Personen verantwortlich.

Das Amtsblatt ist öffentlich und dauerhaft über die Internetseite des LK Celle einzusehen. Möchten Sie in den Verteiler aufgenommen werden, dann registrieren Sie sich bitte HIER

Das Amtsblatt erscheint in der Regel dienstags und donnerstags.

Hinweis zur Veröffentlichung: Bitte verwenden Sie für das Übersenden der Unterlagen ausschließlich folgende E-Mail:

Amtsblatt@LKCelle.de


Alle Amtsblätter liegen im pdf-Format vor und können hier heruntergeladen werden.

Aktuelles

  • Datum: 08.06.2023

    Amtsblatt 55-2023 06 08

  • Datum: 08.06.2023

    Amtsblatt 54-2023 06 08

  • Datum: 06.06.2023

    Amtsblatt 53-2023 06 06

  • Datum: 23.05.2023

    Amtsblatt 49-2023 05 23

Archiv

Juni 2023

Mai 2023

April 2023

März 2023

Februar 2023

Januar 2023

Dezember 2022

November 2022

Oktober 2022

September 2022




Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte - im Landkreis Celle seit 2008

Der Landkreis Celle beteiligt sich an der Landesinitiative "Ehrenamt ist Gold wert"
Als Zeichen der Wertschätzung für ein langjähriges freiwilliges Bürgerengagement schloss das Land Niedersachsen mit dem Landkreis Celle einen Vertrag. Im Juli 2008 wurde die erste länderübergreifende Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen im Landkreis Celle ausgegeben.

Karteninhaber genießen in ganz Niedersachsen und Bremen Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen.

Um der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden und die Verwaltung der Daten zentral zu regeln, wurde das Antragsverfahren im Mai 2019 auf Online-Betrieb umgestellt.

Für Erstanträge und Verlängerungen über den FreiwilligenServer klicken Sie HIER

Auch im Verlängerungsfall können Sie die Schaltfläche „Erstantrag“ anklicken.

Die so genannte E-Karte kann für alle bürgerschaftlichen Aktivitäten in allen Bereichen beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die oder der Aktive muss seit mindestens drei Jahren (oder seit Bestehen der Organisation) gemeinwohl-orientiert ehrenamtlich aktiv sein,
  • mindestens 250 Stunden im Jahr tätig sein und
  • diesen Einsatz auch zukünftig fortsetzen wollen,
  • Grundsätzlich mit Wohnsitz in einer Kreisgemeinde. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der Einsatzort in der Heimatgemeinde liegt und eine Antragstellung in der Gemeinde des Wohnsitzes nicht möglich ist.
  • Aufwandsentschädigungen, die, wie Sitzungsgelder, über einen Auslagenersatz hinausgehen, können ein Ausschlusskriterium sein. In Zweifelsfällen bitte mit den Heimatgemeinden oder dem Landkreis Celle klären.

Weitere Informationen erteilt der Landkreis Celle, Landratsbüro 

Petra Dammeyer

Landratsbüro (Kommunalaufsicht, Wahlen, zentrale Vergabestelle)
Amt 01