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Informationen für Personen aus der Ukraine

Informationen der Bundesregierung finden Sie hier.

Der Landkreis Celle bereitet die Aufnahme von Ukrainerinnen und Ukrainern vor.

Für aufenthaltsrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.

Die Unterbringung von vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern übernehmen die Kommunen im Landkreis Celle. Wenn Sie ein Wohnraumangebot haben oder sich ehrenamtlich engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Gemeinde-/Samtgemeinde-/Stadtverwaltung.

Sprechen Sie auch gerne Ihre örtliche Gemeinde-/Samtgemeinde-/Stadtverwaltung an, wenn Sie Ukrainisch sprechen und als Sprachmittlerin oder Sprachmittler unterstützen können.

 

·         Wenn Unterstützungsleistungen benötigt werden, sollen die Menschen sich an das örtliche Sozialamt wenden. Ihre Anfrage dort wird als Asylgesuch gewertet und sie haben dann Anspruch auf Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also auch auf Krankenhilfe.

·         Eine Vorsprache bei der Ausländerstelle ist nicht notwendig. Die genannten Leistungen werden auch so gewährt. Die Ausländerstelle wird von den Sozialämtern informiert und wird sich schriftlich mit den Betroffenen in Verbindung setzen.

Sie möchten Verwandte, Freunde oder Bekannte aus der Ukraine aufnehmen

Wer Verwandte, Freunde oder Bekannte aus der Ukraine aufnehmen möchte, muss zunächst nichts beachten. Ukrainerinnen und Ukrainer mit biometrischem Reisepass können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Anträge bei der Ausländerbehörde müssen nicht gestellt werden. Zu empfehlen ist, das Thema der Krankenversicherung für die aufzunehmenden Gäste so früh wie möglich zu regeln. Personen, die sich visumsfrei in Deutschland aufhalten oder nach Deutschland einreisen wollen, können eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Informationen dazu gibt es bei den Krankenkassen.

Zunächst ist ein Besuchs-Aufenthalt von 90 Tagen möglich. Wer darüber hinaus in Deutschland bleiben möchte, kann den Zeitraum unbürokratisch um weitere 90 Tage verlängern. Für die Verlängerung sollten sich die Menschen rund acht Wochen nach ihrer Einreise an die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung wenden.

Impfstatus in Bezug auf Corona

Der Landkreis bietet über die mobilen Impfteams Impfungen für die Schutzsuchenden aus der Ukraine an. Dies kann zielgerichtet nur geschehen, wenn bekannt ist, wo sich die Personen aufhalten.

Sprechen Sie die Schutzsuchenden aktiv auf die Impfung an. Die Impfquote in der Ukraine ist sehr gering, lediglich circa 35 Prozent der Bevölkerung sind geimpft. Hinzu kommt, dass dort überwiegend Impfstoffe aus Russland (Sputnik) und China (Sinovac) verimpft worden sind, die in der EU nicht zugelassen sind. Die Personen gelten dann hier als nicht geimpft.

Die Situation des Fluchtgeschehens kann zu einer erheblich schnelleren Verbreitung des Virus beitragen, viele Menschen auf engem Raum, in Zügen, Sammelunterkünften, Luftschutzkellern, teilweise ohne Abstand und Masken. Auch zu Ihrem eigenen Schutz sorgen Sie bitte dafür, dass erforderliche (Nach-)Impfungen gegen das Corona-Virus umgehend veranlasst werde. 

Die Niedersächsische Landesregierung hält auf der Seite www.impfen-schuetzen-testen.de die wichtigsten Basisinformationen zu Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus seit gestern auch auf Ukrainisch bereit.

Schulbedarf für ukrainische Kinder

Jedes (ukrainische) Kind, was nach dem 01.02. und vor dem 01.08. eingeschult wird, erhält einmalig eine Pauschale in Höhe von 155 Euro für den persönlichen Schulbedarf.
Dieser Betrag wird an die Eltern über die Sozialämter, die auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligen, ausgezahlt.

Der Betrag ist für den Erwerb von Schulheften, Stiften, Arbeitsmaterial gedacht.
Voraussetzung für die Bewilligung des persönlichen Schulbedarfs ist die Antragsstellung (bestenfalls mit Registrierung) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim zuständigen Sozialamt in den Gemeinden und Städten und die Vorlage einer Schulbescheinigung. Die Bewilligung erfolgt dann automatisch ohne weitere Antragsstellung.

Sollten noch Workbooks, Bücher, etc. beschafft werden müssen, wird den Eltern empfohlen, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Mehrbedarf für Schulbücher zu stellen (Analogleistungen nach dem AsylbLG).
Über die Bewilligung entscheidet das zuständige Sozialamt. 

Bitte stellen Sie daher keinen Antrag auf persönliche Schulausstattung bei BuT.

Mittagsverpflegung

Sie können einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung für Ihr Kind beantragen, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliche Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt.

Wichtig: Verpflegung, die am Kiosk gekauft wird (z.B. belegte Brötchen, Döner, etc.) oder von zu Hause mitgebracht wird, wird nicht bezuschusst.

Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden direkt mit der Einrichtung/dem Anbieter abgerechnet.

Ein Antragsformular in ukrainischer Sprache finden Sie HIER

 

Kontaktinformationen:

Für aufenthaltsrechtliche Fragen: Auslaenderstelle@LKCelle.de (Betreff „Ukraine“) oder 05141/916- 1012, 1032, 1033, 1034 oder 1036

Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre  Gemeinde-/Samtgemeinde-/Stadtverwaltung. 

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