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Zahl der Wohngeldempfänger gestiegen

Deutlich mehr Anträge bei Wohngeld-Plus im Jahr 2023

Celle (lkc). Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft seit dem 01.01.2023 das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.


Seit dem 01.01.2023 beschäftigt sich die Wohngeldstelle des Landkreises Celle konkret mit der Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen „Wohngeld-Plus“. Aufgrund der Veröffentlichung der Entscheidungen zur Wohngeldreform in allen Medien wurden die ersten Anträge auf die neue oder erhöhte Leistung bereits ab Oktober 2022 verzeichnet. Ab Jahresanfang 2023 wurden dann erheblich mehr Anträge als in den Jahren zuvor auf Wohngeld gestellt. Lag die Antragszahl im Januar 2022 bei 203, waren es 2023 schon 998 Anträge.

Nach wie vor erreichen die Wohngeldstelle des Landkreises Celle monatlich rund 100 neue Anträge auf Wohngeld. Dazu kommen viele Meldungen über Veränderungen in den Lebensumständen der Wohngeldempfänger, da in unserer schnelllebigen Zeit Wohn- und Arbeitsverhältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind. Insofern ist die Wohngeldstelle bemüht, stets ansprechbar zu sein und die Bearbeitung der Wohngeldansprüche für Kunden und Kundinnen innerhalb von längstens vier Wochen zu gewährleisten.


Über das Jahr gesehen haben sich die Fallzahlen im Gegensatz zu den Vorjahren fast verdoppelt. So erhielten im Jahr 2022 rund 1.600 Haushalte im Landkreis Celle Wohngeld. Im Jahr 2023 stieg diese Zahl auf mehr als 2.700 Haushalte. Der Landkreis zahlte im Auftrag des Landes Niedersachsen im Jahr 2022 fast 3 Millionen Euro Wohngeld aus. Im Jahr 2023 stieg dieser Betrag auf rund 8,5 Millionen Euro an. Für die Wohngeldstelle bedeutete dies einen Mehraufwand von über 10.000 Zahlungsanweisungen.


Bei fast allen Haushalten, die bereits vor der Reform Wohngeld bezogen haben, wurde eine Erhöhung des Wohngeldanspruches bewilligt. Durchschnittlich kann von einer Verdoppelung der Höhe des Wohngeldes für die bisher beziehenden Haushalte ausgegangen werden. Neu ist zudem, dass das Wohngeld-Plus durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.