Inhalt

Bürgerservice

Verkehrsüberwachung

Aktuell geplante Radarmessungen


Do. 14.03.

Bereiche Wardböhmen, Hoope, Offen, Belsen, Winsen, Gut Holtau, Celle, Lachendorf, Gockenholz, Hohne

Fr. 15.03.

Bereiche Wathlingen, Nienhagen, Nienhorst, Lachtehausen, Altencelle, Boye, Vorwerk, Hustedt, Garßen, Celle, Wietzenbruch

Sa. 16.03. u. So. 17.03.

Bereiche B 191, B 214 und L 180

Mo. 18.03.

Bereiche Beedenbostel, Ahnsbeck, Lachendorf, Eschede, Weyhausen, Aschauteiche, Huxahl, Wohlde, Offen, Bleckmar, Gut Holtau, Thören, Wolthausen, Celle

Di. 19.03.

Bereiche Langlingen, Bröckel, Bockelskamp, Eicklingen, Hermannsburg, Oldendorf, Beckedorf, Hambühren, Ovelgönne, Allerhop, Wardböhmen, Bleckmar, Hagen

Mi. 20.03.

Bereiche Klein Hehlen, Boye, Hustedt, Scheuen, Altenhagen, Altencelle, Celle, Eldingen, Luttern, Ahnsbeck, Hohne, Wienhausen, Bröckel, Eicklingen, Wienhausen

Do. 21.03.

Bereiche Hambühren, Ovelgönne, Lünsholz, Altensothrieth, Neulutterloh, Unterlüß, Groß Hehlen, Garßen, Celle, Oehus, Hoope, Wohlde, Thören, Meißendorf, Walle

Fr. 22.03.

Bereiche Celle, Lachtehausen, Altencelle, Groß Hehlen, Hustedt, Vorwerk, Hambühren, Ovelgönne, Papenhorst, Nienhagen, Adelheidsdorf

Sa. 23.03. u. So. 24.03.

Bereiche B 191, B 214 und L 298

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen  (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Urheber