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Tuberkulose

Die Tuberkulose hat auch heute durch die Möglichkeit der Übertragung von Mensch zu Mensch ("offene Tb") eine weltweit hohe Gesundheitsbedeutung. Die Erkrankung ist meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG).

Das Infoblatt kann Ihnen erste Fragen beantworten, unsere Tuberkulose-Beratungsstelle gibt Ihnen nähere Auskünfte.

Ein Gespräch mit unserem Lungen-Facharzt ist in besonderen Fällen möglich.

Ansprechpartner

Frau Angela Dölle

Amt 50
Amt 50 -

Gebühren

Es fallen möglicherweise Gebühren an.

Formulare

Keine

Rechtsgrundlage und Fristen

Rechtsgrundlage:

§§ 6. ff Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Fristen:

Werden vorgegeben

Weiterführende Informationen