Friedhofs- und Bestattungshygiene
Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten
Leichen dürfen nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde ausgegraben oder umgebettet werden.
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Entsprechend der Gesetzesbegründung trägt die Vorschrift dem Schutz der Totenruhe Rechnung und verpflichtet die zuständige Behörde, vor einer Umbettung eingehend zu prüfen, ob die damit zwangsläufig verbundene Störung der Totenruhe gerechtfertigt ist.
Ziel der Regelung ist es, einen Eingriff in die Totenruhe auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken.
Ansprechpartner
Gebühren
Die Genehmigung kostet 100 Euro zuzüglich Portokosten gemäß Nr.: 56.15 Allgemeinen Gebührenordnung Niedersachsen
Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung (sofern vorhanden)
- Nachweise über die Antragsberechtigung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
- genaue Bezeichnung des Friedhofs; sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Friedhofes