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Medizinalaufsicht

Das Gesundheitsamt ist einbezogen in die Überprüfung der Fachlichkeit von Personen mit unterschiedlichen medizinischen Berufen. Gesetzliche Grundlage sind die Kammergesetze der Ärzte, Zahnärzte und psychologischen Psychotherapeuten, Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs, Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz), Niedersächsische Hygieneverordnung sowie Angehörige, die Tätigkeiten nach dem Heilmittelwerbegesetz ausüben.

Dem Personenkreis mit Bestallung gehören alle Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie auch die approbierten psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendpsychotherapeuten an.
Die Meldungen von Personalveränderungen bei den o.g. Berufsgruppen erfolgen im Regelfall durch die entsprechende Berufskammer, bei der die Mitgliedschaft besteht.

Dem Personenkreis des ärztlichen Hilfspersonals ohne Bestallung gehören Krankenpflegepersonal, Fußpflegerinnen und Fußpfleger, Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Hebammen u.a. an.

Alle Personen, die ihren Beruf selbstständig ausüben, haben sich unter Vorlage ihrer Berufsurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung beim zuständigen Gesundheitsamt des Dienstortes anmelden.

Gebühren

Es fallen ggfs. Gebühren an.

Rechtsgrundlage

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