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Hilfe zur Pflege

Jeder Pflegebedürftige, der keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt, seinen Bedarf eigenständig zu decken, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger (zum Beispiel Pflegekassen, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.


Leistungsberechtigte Personen

Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und diese körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen nicht selbständig kompensieren können.

Hilfsangebote

Im Rahmen der Pflege sind verschiedenste Hilfsangebote möglich. So unterschiedlich die Hilfsangebote sind, so vielfältig sind auch die Leistungen, die hierzu beantragt werden können.
Nicht immer ist bei der Pflege eine dauerhafte Unterbringung in einer stationären Einrichtung notwendig. Häufig ist auch eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit durch eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst geeignet, um die Versorgung sicherzustellen. Wenn Sie noch unsicher sind, welche Hilfe Sie genau in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen der Senioren- und Pflegestützpunkt gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung.

Aufnahme in ein Pflegeheim

Sofern Sie Fragen zur kurzzeitigen oder langfristigen Aufnahme in einem Pflegeheim haben, wenden Sie sich bitte an nachfolgende Ansprechpartner/innen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie bei der zuständigen Stelle einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Dabei können Sie auch klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, da dies von Fall zu Fall verschieden sein kann. Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob bzw. in welcher Höhe Sie Hilfe zur Pflege erhalten. Beachten Sie hierbei bitte die rechtzeitige Antragstellung vor der Heimaufnahme, da die Sozialhilfe erst ab dem Tag des Bekanntwerdens gewährt werden kann. Eine telefonische Bekanntgabe des Sachverhaltes ist zur Wahrung eines Anspruches möglich. Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Downloadseite. Bitte reichen Sie Nachweise und Unterlagen nur in Kopie ein.

Ihre Ansprechpartner/innen für stationäre Leistungen sind:

Die einzelnen Zuständigkeiten, können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen:



Ambulante Pflege

Bei Fragen rund um die ambulante Pflege wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnort-Gemeinde.
Der Landkreis Celle hat als zuständiger Leistungsträger seine kreisangehörigen Städte Celle und Bergen, die Gemeinden Eschede, Faßberg, Hambühren, Südheide, Wietze und Winsen (Aller), die Samtgemeinden Flotwedel, Lachendorf und Wathlingen und den Bezirksvorsteher des gemeindefreien Bezirks Lohheide zur (teilweisen) Durchführung dieser Aufgaben herangezogen.

 

Flyer Seniorenwegweiser