Trinkwasserhygiene
Für Rückfragen stehen die Wasserversorgungsunternehmen und das Gesundheitsamt zur Verfügung.
- Regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen der Wasserschutzgebiete, Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen (Wasserwerke)
- Entnahme von Wasserproben
- Anordnung und Überwachung von Schutzmaßnahmen (z.B. Wasserentnahmeverbot, bauliche Veränderungen, Aufbereitung, Zusatzuntersuchungen)
- Aufklärung und Beratung der Betreiber von Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)
Ansprechpartner
Gebühren
Es können Gebühren gemäß Nr. 49 ff. Allgemeine Gebührenordnung - AllGO anfallen.
Formulare
Keine