Inhalt

Trinkwasserhygiene

Für Rückfragen stehen die Wasserversorgungsunternehmen und das Gesundheitsamt zur Verfügung.

  • Regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen der Wasserschutzgebiete, Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen (Wasserwerke)
  • Entnahme von Wasserproben
  • Anordnung und Überwachung von Schutzmaßnahmen (z.B. Wasserentnahmeverbot, bauliche Veränderungen, Aufbereitung, Zusatzuntersuchungen)
  • Aufklärung und Beratung der Betreiber von Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)

Informationen zu Energiesparmaßnahmen bei der Trinkwassererwärmung - Falsche Sparmaßnahmen können die Gesundheit erheblich gefährden!

Ansprechpartner

Gebühren

Es können Gebühren gemäß Nr. 49 ff. Allgemeine Gebührenordnung - AllGO anfallen.

Formulare

Keine

Rechtsgrundlage