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Naturschutzgebiet "Großes Moor bei Becklingen"

Aufgrund der Vorgaben aus der FFH-Richtlinie (92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union ist der Landkreis Celle verpflichtet, FFH-Gebiete unter Beachtung bestimmter Vorgaben zu sichern.

Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens des Naturschutzgebietes (NSG) „Großes Moor bei Becklingen" zur Sicherung von Teilen des FFH-Gebietes Nr. 082 wurde das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) durchgeführt. Hierbei wurde den betroffenen Gemeinden und den sonst betroffenen Behörden sowie Interessensvertretungen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Zudem erfolgte die öffentliche Auslegung. Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen aus dem Beteiligungs- und Auslegungsverfahren wurden ausgewertet und anschließend der Entwurf der Verordnung entsprechend angepasst.

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großes Moor bei Becklingen" (NSG LÜ 134) wurde am 14.04.2021 im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht.

Kurzbeschreibung:

Das ca. 799 ha große Naturschutzgebiet „Großes Moor bei Becklingen“ liegt im Naturraum Südheide in der naturräumlichen Einheit „Wietzendorfer Bruch- und Moorgebiet“. Es befindet sich in der Stadt Bergen, im Landkreis Celle sowie in der Gemeinde Wietzendorf im Landkreis Heidekreis ca. 2,5 Kilometer östlich der Ortschaft Becklingen. Das NSG „Großes Moor bei Becklingen“ ist ein Geesthochmoor mit unterschiedlichen Moormächtigkeiten. Das durch Entwässerungen und umfangreiche Wiedervernässungsmaßnahmen geprägte Hochmoor zeichnet sich in seinen zentralen Bereichen durch großflächig hervorragend ausgeprägte Moorheiden, alte Torfstiche und Torfmoos-Wollgras-Moorstadien aus. In Bereichen ohne bislang erfolgte Wiedervernässung dominieren Pfeifengrasdegenerationsstadien und Grünlandkomplexe sowie insbesondere in den Randbereichen Moor- und Kieferwälder.

Folgende Dateien sind für Sie zum Herunterladen bereitgestellt:

Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner für das Naturschutzgebiet „Großes Moor bei Becklingen“