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Kriegsopferfürsorge

Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene haben die Möglichkeit nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) Leistungen zu beantragen.

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sollen die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes angemessen ausgleichen oder mildern. Angesichts des fortgeschrittenen Alters der Kriegsopfer und Hinterbliebenen erlangt die Altenhilfe in der Kriegsopferfürsorge eine zunehmende Bedeutung. Aufgabe dieser Altenhilfe ist es, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden oder zu mildern und älteren Kriegsopfern beispielsweise die weitere Führung eines eigenen Haushaltes zu ermöglichen oder bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte zu helfen.

Bedeutung haben in erster Linie die Leistungsbereiche der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Bei der Berücksichtigung des anzurechnenden Einkommens bleibt die Grundrente außer Betracht. In der Kriegsopferfürsorge gelten höhere Einkommensgrenzen und Vermögensfreigrenzen als in der Sozialhilfe.

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Für Belange der "Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen" setzt sich auch folgende Verbände ein: