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Versicherungsamt

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert. Ohne fachliche Beratung findet sich ein Laie hier kaum zurecht.

Erheben Sie Anspruch auf eine Rente? Prüfen Sie, ob Sie als Versicherte oder Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Hinterbliebene oder Hinterbliebener einer Versicherten oder eines Versicherten einen Anspruch auf Rente haben. Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Arbeits- oder Angestelltenversicherung. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis durch einen Antrag sichern. Die Benutzung des offiziellen Rentenantragformulars beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Auf jeden Fall sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen - möglichst 3 Monate vor erreichen der Altersgrenze. Überprüfen Sie, ob Sie sämtliche Zeiten, in denen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Versicherungsbeiträge entrichtet haben, belegen können (Kontoauszug). Nur die Vollständigkeit Ihrer Versicherungsunterlagen bildet die Grundlage für eine schnelle und richtige Rentenberechnung.

Es kann vorher eine Kontenklärung durchgeführt werden. Eine Rentenauskunft kann ab dem 55. Lebensjahr beantragt werden.

Denken Sie auch daran, dass seit dem Jahre 1986 bei Personen der Jahrgänge 1921 und später die Zeiten der Kindererziehung eine Rentensteigerung oder Rentenanspruch begründen (sog. Babyjahr). Mütter, die noch keine Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung haben, müssten diesen Anspruch anmelden. Mütter, die vor dem Jahr 1921 geboren sind, können in dieser Form ebenfalls Erziehungszeiten beantragen. Wer bisher noch keine Versicherungsnummer hat, muss sich ebenfalls anmelden. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Anschriften und Telefonnummern finden Sie unter Wichtige Anschriften und Telefonnummern.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen folgende Beratungsstelle:

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Beratungszentrum Celle

Sägemühlenstraße 5
29221 Celle