Inhalt

Naturschutzgebiet Lünsholz

Bild vergrößern: Eindruck aus dem Naturschutzgebiet Lünsholz
Eindruck aus dem Naturschutzgebiet Lünsholz

Aufgrund der Vorgaben aus der FFH-Richtlinie (92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie-) der Europäischen Union ist der Landkreis Celle verpflichtet, FFH-Gebiete unter Beachtung bestimmter Vorgaben zu sichern.

Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens des Naturschutzgebietes (NSG) „Lünsholz" zur Sicherung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 437 wurde das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) durchgeführt. Hierbei wurde der betroffenen Gemeinde, Samtgemeinde und den sonst betroffenen Behörden sowie Interessensvertretungen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Zudem erfolgte die öffentliche Auslegung. Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen aus dem Beteiligungs- und Auslegungsverfahren wurden ausgewertet und anschließend der Entwurf der Verordnung entsprechend angepasst.

Im weiteren Verfahren haben der Kreistag des Landkreises Celle am 01.11.2017 die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lünsholz" (NSG-LÜ 314) und der Kreistag des Landkreises Uelzen am 19.12.2017 über sein Einvernehmen beschlossen. Am 31.01.2018 wurde die Verordnung im Amtsblatt des Landkreises Celle und im Amtsblatt des Landkreises Uelzen verkündet. Das Gebiet ist damit nun abschließend hoheitlich gesichert.

Kurzbeschreibung:

Das ca. 170 ha große Naturschutzgebiet „Lünsholz" ist identisch mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet Nr. 437 „Lünsholz“.

Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Gemeinde Südheide im Landkreis Celle sowie mit geringen Anteilen in der Gemeinde Suderburg, Samtgemeinde Suderburg im Landkreis Uelzen, ca. zwei Kilometer östlich der Ortschaft Unterlüß. Zudem liegt das NSG vollständig im Europäischen Vogelschutzgebiet V34 „Südheide und Aschauteiche bei Eschede“. Die übrigen Teile des insgesamt rund 8.500 ha großen und die drei Landkreise Celle, Gifhorn und Uelzen betreffenden Vogelschutzgebietes V34 werden durch andere Schutzgebiete gesichert.

Es handelt sich um ein überwiegend aus strukturreichen Buchenwäldern bestehendes Laubwaldgebiet und umfasst verschiedene Waldlebensräume, von denen die FFH-Lebensraum­typen 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder) und 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sand­böden mit Stieleiche) eine besondere Bedeutung haben und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes im NSG sind.

Die Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten.

Folgende Daten sind für Sie zum Herunterladen bereitgestellt

Ansprechpartner