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Wasserschutzgebiete

Zum Schutz des Trinkwassers, unseres wichtigsten Lebensmittels, werden die Einzugsgebiete von Wasserwerken durch Wasserschutzgebiete gesichert, die in verschiedene Schutzzonen unterteilt sind. Für diese Schutzgebiete existieren Schutzgebietsverordnungen, in denen gewisse Handlungen verboten oder als beschränkt zulässig erklärt worden sind. Für beschränkt zulässige Handlungen können wir auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, bei Verboten kann unter besonderen Voraussetzungen eine Befreiung erteilt werden.