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Auszug - Einwohnerfragestunde  

des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
 
Beschluss

Ein Einwohner reichte folgende Frage ein:

„Seit Jahren machen Crossfahrer mit Maschinen ohne Kennzeichen die Wälder und Naturschutzgebiete im Westkreis Celle unsicher. Sie nehmen damit dem Haarwild die Ruhezonen und z.B. der Waldschnepfe den Lebensraum. Die Ausläufer im Südwestteil des Wietzer Ölbergs mit ihrem spärlichen Bewuchs wären ein Brutbiotop für Nachtschwalben, werden aber häufig von dieser Klientel heimgesucht. Bisher unbehelligt, nimmt sie bisher auch keine Rücksicht auf Seeadler- und Kranichbruten. Keiner dieser Übeltäter, die ich bisher der Polizei übergeben habe, wurde bestraft. Sieht die untere Naturschutzbehörde Handlungsbedarf?“

Antwort zu Protokoll:

„Es handelt sich hierbei um  ein bekanntes  Problem. Der Ölberg in Wietze wird seit Jahrzehnten von Crossfahrern befahren. Die Personen wurden, auch durch die Unterstützung der Eigentümer und Jagdausübenden, bereits der Polizei gemeldet. Weitere Handlungsmöglichkeiten hat die untere Naturschutzbehörde leider nicht.“

Herr Kaiser erklärte noch einmal die Verfahrensweise, dass die Antworten der Einwohner grundsätzlich zu Protokoll und nicht sofort in der Sitzung gegeben werden, da es hier in der Vergangenheit Unstimmigkeiten gab.

Ein weiterer Einwohner reichte folgende Fragen ein:

„Einige Fragen zur Biogasanlage von Herrn Angermann: Letztes Jahr gab es drei Vorfälle, die alle auch in der CZ bekannt gemacht wurden. Es geht besonders um einen Vorfall, bei dem Wasser oder eventuell sogar Substrat in einen Graben eingeleitet und entsorgt wurde. Welche Flüssigkeit wurde hier in welcher Menge eingeleitet? Lag der Graben zu dieser Zeit trocken oder führte er Wasser? Hat der Landkreis Celle ermittelt? Welches Amt war genau zuständig? Welches Ergebnis wurde ermittelt und wurde die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben? Wenn ja, hat diese weiter ermittelt und zu welchem Ergebnis kam sie?

Antwort zu Protokoll:

„1.  Welche Flüssigkeit wurde hier in welcher Menge entsorgt?

Es handelte sich hier um eine Gewässerverunreinigung durch Abschwemmungen von verunreinigtem Niederschlagswasser. Durch Rückstände aus dem Gärprozess einer Biogasanlage sowie Silagesickersaft verunreinigtes Niederschlagswasser ist in das Gewässernetz gelangt.

 

2. In welchen Graben?

Messbar betroffen war ein Versickerungsteich und ein Versickerungsgraben nördlich der Bebauungsgrenze von Hohnebostel, ein Teilstück des Straßenseitengrabens an der K52, sowie ein Gewässer 3. Ordnung, welches an der K52 beginnt und in ein Gewässer 2. Ordnung (PQR-Graben) einmündet.

 

3.  Lag der Graben zu dieser Zeit trocken oder führte er Wasser?

Der Straßenseitengraben war trocken.

 

4.  Hat der LK Celle ermittelt? Welches Amt war genau zuständig?

Ja, zuständig war das Amt für Umwelt und ländlichen Raum des Landkreises Celle.

 

5.  Welches Ergebnis wurde ermittelt?

Es wurden messbare Nährstoffeinträge und im Gewässer 3. Ordnung Veränderungen der Gewässerbiozönose festgestellt.

Unmittelbar nachdem die Ursache für die Verunreinigung  festgestellt wurde, ist dem Anlagenbetreiber aufgegeben worden, Maßnahmen zu treffen, die eine weitere Verunreinigung ausschließen. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen zur Untersuchung und Beurteilung der Verunreinigung angeordnet. Anschließend wurden betroffene Anlieger und die Gemeinde über die Verunreinigung informiert.

 

6.  Wurde die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben?

Ja.“