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Auszug - Mündliche Anfragen  

des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
 
Beschluss

Frau von Butler fragte noch einmal nach einer Wasserbilanz. Hierzu gab Herr Höhl nochmals einen Hinweis auf den Vortrag im Umweltausschuss vom 12.02.2015. Frau Sander teilte mit, dass der Vortrag „Grundwasser im Landkreis Celle - Geowissenschaftliche Aspekte“  auf der Internetseite des Landkreises Celle erneut veröffentlicht und zusätzlich auch im Anhang des Protokolls zu Verfügung stehen werde.

Frau Pfützner fragte nach dem FFH-Gebiet „Meißendorfer Teiche“, ob es dort eine Wasserstandserfassung nach der aktuellen Verringerung der Teiche gebe und ob sich dies nachteilig auf die wertbestimmenden Arten auswirke. Herr Wohlgemuth erklärte, dass Teichflächen außerhalb des FFH-Gebietes umgewandelt worden seien und diese Veränderung sich nicht nachteilig, z.B. auf den Bestand der Rohrdommel, auswirke.

Herr Angermann erkundigte sich, warum zwischen Eicklingen und der B214, an der K55, Bäume gefällt würden. Frau Sander erklärte, dass die Bäume im Rahmen der anstehenden Straßensanierung gefällt werden müssten. Eine Kompensation der Bäume sei vorgesehen. Frau Meyer fragte, warum in Großmoor an der Dasselbrucher Straße ebenfalls Bäume gefällt würden.

Antwort zu Protokoll:

An der Dasselsbrucher Straße (K 61)  wurden insgesamt 19 Bäume (überwiegend Birken, eine Eiche, eine Esche) aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt. Der Entscheidung vorausgegangen war eine Baumkontrolle durch einen qualifizierten Mitarbeiter der Kreisstraßenmeisterei  (zertifizierter Baumkontrolleur) sowie eine anlassbezogene Nachkontrolle wegen Schneebruchs im November 2016.   Da es sich bei dem betreffenden Abschnitt der Kreisstraße 61 (hinter dem Bahnübergang bis Ortseingang Dasselsbruch)  um eine freie Strecke  handelt, reicht der zur Verfügung stehende Seitenraum nicht aus, um Bäume mit ausreichenden Sicherheitsabständen nach zu pflanzen.  Die gefällten Bäume werden in Absprache mit der Abteilung Naturschutz in eine Kompensationsliste aufgenommen und auf einer anderen Fläche ausgeglichen.“