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Auszug - Mündliche Anfragen  

des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pfützner erklärte, dass immer noch keine Fahrgastzahlen von der CeBus GmbH & Co. KG (CeBus) bekannt gemacht worden seien. Sie halte die Einsteigerzahlen an den Haltestellen für ein sehr wichtiges Entscheidungskriterium für die Förderung des Haltestellenausbaus. Sie erkundigte sich nach den Kosten einer Verkehrserhebung durch den Landkreis Celle.

Herr Giere antwortete, dass die Einsteigerzahlen ein wichtiges, jedoch nicht alleiniges Kriterium für den Ausbau von Haltestellen sein können. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans würden derzeit Kriterien für eine Priorisierung des Haltestellenausbaus erarbeitet. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Ausbau nicht durch den Landkreis, sondern durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast erfolge und der Landkreis keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Kommunen habe. Er stellte fest, dass für eine Verkehrserhebung durch den Landkreis rund 70.000 € anzusetzen seien.

Herr Dr. Ratsch-Heitmann bestätigte, dass nicht nur wirtschaftliche Gesichtspunkte wie z.B. Einsteigerzahlen  Grundlage für einen Haltestellenausbau seien dürften. Im Rahmen der Daseinsvorsorge müssen auch weitere Kriterien mit in die Entscheidung einbezogen werden.

Frau Kollster ergänzte, dass es aus ihrer Sicht wichtig sei, dass die Kommunen für die Entscheidungsfindung auch Kontakt mit Behindertenverbänden und auch dem SoVD aufnehmen, da diese ggf. zielführende Informationen zu den tatsächlichen Bedarfen haben könnten. Diese Kommunikation sei sinnvoller, als die reinen Zahlen zu betrachten.

Herr Thölke regte an, dass CeBus in der AG Schülerbeförderung erneut aufgefordert wird, Zahlen zu liefern. Andernfalls müsse der Landkreis diese Zahlen durch einen Gutachter ermitteln lassen.

 

Herr Thölke bemängelte die Räumung der Kreisstraßen. Er sei vergangene Woche gegen Mittag vom Osten des Landkreises in den Westen gefahren und habe festgetellt, dass einige Straßen nicht oder eher schlecht geräumt worden seien.

Er erbitte dazu eine Antwort zum Protokoll.

Herr Höhl sagte, dass eine zeitnahe Räumung immer Ziel sei und sagte eine Antwort zum Protokoll zu.

Herr Schmidt machte es an zwei Beispielen fest, um etwas zu konkretisieren: die K3 sei nach dem Schneefall erst am Folgetag geräumt worden, die K26 sei bis heute nicht geräumt worden.

(Antwort der Verwaltung: Das Kreisstraßennetz im Landkreis Celle ist in 7 Winterdienstbezirke aufgeteilt. Davon sind 2 Bezirke an private Unternehmen vergeben, 5 Bezirke werden von eigenen Mitarbeitern betreut. Parallel dazu  sind die Kreisstraßenradwege in 2 Bezirke unterteilt. Organisatorisch gestaltet sich der Winterdienst wie folgt: Um 3 Uhr morgens prüfen sogenannte „Glättemelder“ an neuralgischen Punkten den Zustand der Kreisstraßenfahrbahn. Diese alarmieren bei Bedarf die Rufbereitschaft und die privaten Unternehmen.  Somit rücken die Streufahrzeuge gegen 4 Uhr zum ersten Winterdienst aus. Ein Streuvorgang benötigt ca. 2,5 Std., ein Räumvorgang ca. 5 Std. Sollte ein Durchgang nicht ausreichend sein, rücken die Fahrzeuge kurzfristig zu einem 2. Zyklus aus. Ab -8°C lässt die Tauwirkung des Streumittels stark nach, unter  - 12°C entfaltet es keine Tauwirkung mehr. Aufgrund der teilweise extremen Witterungsbedingungen ist es daher möglich, dass aufgrund der nachlassenden Tauwirkung nur die Fahrspuren komplett schnee- und eisfrei sind. In den Fahrspuren wird infolge der Walkwirkung der Reifen die Wirkung des Streumittels verstärkt.  Die Straßen sind jedoch im Allgemeinen mit angepasster Geschwindigkeit  gut befahrbar.

Hier eine Übersicht der Einsätze im fraglichen Zeitraum: Am 16. 02.2018  (ab 3:30 Uhr) wurden die Kreisstraßen einmalig  gestreut. In der darauffolgenden Woche vom 19. – 25.02.2018 gab es aufgrund der trockenen Kälte keinen Winterdiensteinsatz. Am 26.02.2018 wurden von der Kreisstraßenmeisterei Lachendorf zwei Streuvorgänge (1. Einsatz wurde um 3:30 Uhr ausgelöst, 2. Einsatz um 13 Uhr)  durchgeführt. Hierbei wurden die Kreisstraßenfahrbahnen mit 15 g/m² FS 30 abgestreut. Am 27.02.2018 wurde aufgrund von einsetzendem Schneefall ab 9Uhr der 1. Einsatz ausgelöst. Ein 2. Einsatz wurde um 16 Uhr begonnen.  Am 28.02.2018 wurde aufgrund von Schneeglätte ein Streuvorgang ab 3:30 Uhr mit erhöhter Streumittelmenge gefahren. Da es zwischenzeitlich zu mehreren Schneeschauern kam, wurde ab 10 Uhr ein kombinierter Streu-/Räumvorgang angeordnet. Am 1.03.2018 war aufgrund der trockenen Kälte kein weiterer Einsatz erforderlich.

Zu dem Hinweis Herrn Schmidts:

Die Kreisstraße 3 (Wolthausen B3 – Winsen (A.) L 180) und die Kreisstraße 26 (Bahnhof Hustedt – Wittbeck) werden durch die Außenstelle der Straßenmeisterei in Hermannsburg betreut. Der Winterdienst erfolgt durch einen Fremdunternehmer. Die Winterdiensteinsätze erfolgten dort ebenfalls wie beschrieben, allerdings mit zwei Ausnahmen. Am 25.02.2018 erfolgte um 20.00 Uhr ein präventiver Winterdienst. Dafür fand am 26.02.2018 um 3.30 Uhr kein Winterdienst statt,  weil aufgrund der sehr geringen Schneemenge keine Räumung erforderlich war und durch das vorherige Streuen die Verkehrssicherheit gewährleistet war.)

Herr Sievers erkundigte sich und bat ebenfalls um Antwort zum Protokoll, welches Salz beim Streuen Verwendung finde, ob es sich um Nass- oder Pulverstreuung handele und wie die Umweltbelastungen zu beurteilen seien.

Weiterhin bat er um Auskunft, in welcher Weise sich der Landkreis für Obdachlose einsetze, allgemein, aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Kältewelle.

(Antwort der Verwaltung:

1. Der Landkreis Celle nutzt auf seinen Kreisstraßen das Feuchtsalz FS30 - das ausgebrachte Salz wird mit Sole befeuchtet. Ein Standard-Glättebekämpfungsvorgang erfolgt mit  einem Streumitteleinsatz von ca. 15 g/ m² NaCl - einschließlich der dazugehörigen Sole. Aufgrund der höheren Wirksamkeit wurde vor Jahren die Streutechnik von Trocken- auf Feuchtsalz umgestellt. Durch die Einführung der Feuchtsalztechnik konnte der Salzverbrauch insgesamt reduziert werden. Dies führte zu einer entsprechenden Verringerung der Umweltbelastung durch Salzeintrag.

 

2. Für die Unterbringung Obdachloser ist die Gemeinde als Ordnungsbehörde zuständig. Der Landkreis Celle gewährt im Rahmen der Sozialhilfe Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Zu diesem Personenkreis gehören u. a.  wohnungslose Menschen. Mit zwei Einrichtungen hat der Landkreis Celle für die ambulante Beratung und die persönliche Unterstützung Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Dies sind die Zentrale Beratungsstelle – Wohnungslosenhilfe -  des Diakonischen Werk Hannover gGmbh in Celle,  in der Neustadt 63A und der Verein Herberge zur Heimat e. V. , Kalandhof in Celle, im Rolande 10. Die Beratungsstellen bieten u. a. Unterstützung bei der Unterkunfts- und Wohnungssuche, der Sicherung der materiellen Existenz und Hilfen beim Aufbau sozialer Beziehungen an.  Des Weiteren wurde eine Leistungsvereinbarung für die stationäre Hilfe mit dem Kalandhof abgeschlossen. Diese Hilfe ist zu gewähren, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen. Sozialhilferechtlich könnte der Personenkreis bei vorherrschender Obdachlosigkeit (auch bei extremen Temperaturen) im Kalandhof stationär aufgenommen werden. Das müssten die Leistungsberechtigten aber freiwillig tun,  dieses fällt allerdings den Menschen „mit besonderen sozialen Schwierigkeiten“ erfahrungsgemäß schwer.)