Auszug - Bericht des Landrates über wichtige Angelegenheiten
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Beschluss |
Herr Höhl erklärte, dass die Sicherung des FFH-Gebiets Nr. 71 (Teilgebiet Kiehnmoor), wegen des größeren Flächenanteils, in die Zuständigkeit des Landkreises Uelzen fiele. Dieser plane den Start der öffentlichen Beteiligung für Anfang April. Der Landkreis Celle müsse im Verfahren sein Einvernehmen erteilen.
Im Hinblick auf die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) berichtete Herr Höhl, dass die zuständige Genehmigungsbehörde, das Amt für regionale Landentwicklung (ArL) in Lüneburg, aufgrund der vielen Einwendungen einen erheblichen Anpassungs- und Änderungsbedarf sehe, der eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich mache. Ergänzend fügte Herr Höhl seinem Bericht an, dass viele Einwendungen den Abschnitt zur Regelung der Windenergie beträfen.