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Auszug - Einwohnerfragestunde  

des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 14:30 - 16:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
 
Beschluss

Auf Nachfrage eines Bürgers, wer die wesentlichen Akteure benennen würde, die bei den informellen Vorverfahren im Rahmen der Sicherung der FFH-Gebiete beteiligt werden, und ob es vorgesehen sei, dass die Interessengemeinschaft Örtze (IGÖ), die er hier vertrete und die sich als Zusammenschluss der örtlichen Angelvereine in hohem Maße an der Örtze engagiere, bei der informellen Beteiligung zur Sicherung des FFH-Gebietes Örtze beteiligt wird, antwortete Herr Höhl, dass der Landkreis Celle die Hauptakteure benenne. Er sagte zu, dass die IGÖ beteiligt werde.

 

Ein Einwohner stellte folgende Frage: „… welche Rote Listearten wuchsen, bzw. brüteten laut Bestandserfassung von 2012 noch im NSG ‚Meißendorfer Teiche/Bannetzer Moor‘?“

Seitens der Fachabteilung wird folgende Antwort zu Protokoll gegeben:

Das Naturschutzgebiet „Meißendorfer Teiche/Bannetzer Moor“ hat eine Gesamtgröße von rund 800 ha. Es besteht etwa zur Hälfte aus dem Teichgebiet und im Übrigen aus degeneriertem Hochmoor und einem Teil der Meißeniederung. Es ist gleichzeitig Teil des FFH-Gebietes Nr. 91 „Meißendorfer Teiche/Ostenholzer Moor“ und des EU-Vogelschutzgebietes V31 „Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche“, wobei beide Natura 2000-Gebiete auch Flächen außerhalb des Naturschutzgebietes umfassen.

Im Naturschutzgebiet und in den Natura 2000-Gebieten werden regelmäßig Bestandserfassungen der Pflanzen und Tiere sowie der Lebensräume durchgeführt. Diese Bestandserfassungen erfolgen über die Erfassungsprogramme des Landes, durch Gebietskenner und Artenspezialisten sowie im Zuge der Berichtspflichten für das Schutzgebietssystem Natura 2000. Systematische Bestandserfassungen erfolgen unter fachlichen Gesichtspunkten zu den Artengruppen, für die das Gebiet eine besondere Bedeutung und Verantwortung besitzt.

In Bezug auf das Naturschutzgebiet „Meißendorfer Teiche/Bannetzer Moor“ sind dies insbesondere die Pflanzen, die Brut- und Rastvögel, die Reptilien und Amphibien, die Fische und die Libellen. Zu diesen Artengruppen liegt eine Veröffentlichung vor (Clausnitzer, H.-J., E. Bühring, H. Langbehn, M. Ortmann, G. Rufert & A. Thiess (2004): Die Entwicklung des Naturschutzgroßprojektes „Meißendorfer Teiche/Bannetzer Moor“ (Landkreis Celle, Niedersachsen) seit 1979. – Natur und Landschaft 79: 249-256; Stuttgart).

Nach Clausnitzer et al. (2004) sind für das Naturschutzgebiet folgende Rote Liste-Arten nachgewiesen: 30 Pflanzenarten der Roten Liste Deutschland, 11 Brutvogelarten der Roten Liste Deutschland und 3 Arten der Vorwarnliste (ausgewählte Arten), 3 Reptilienarten der Roten Liste Deutschland, 3 Amphibienarten der Roten Liste Deutschland und 1 Art der Vorwarnliste, 11 Fischarten der Roten Liste Deutschland, 19 Libellenarten der Roten Liste Deutschland und 4 Arten der Vorwarnliste.

Rote-Liste-Arten und Arten der Vorwarnliste (nach Clausnitzer et al. 2004):

Rosmarinheide, Sumpf-Schlangenwurz, Faden-Segge, Fuchs-Segge, Wasserschierling, Mittlerer Sonnentau, Rundblättriger Sonnentau, Kammfarn, Wasserpfeffer-Tännel, Dreimänniger Tännel, Nadel-Sumpfbinse, Lungenenzian, Froschbiss, Wilder Reis, Schwimmendes Froschkraut, Moorbärlapp, Strauß-Gilbweiderich, Gagelstrauch, Beinbrech, Königsfarn, Pillenfarn, Stumpfblättriges Laichkraut, Knöterich-Laichkraut, Weißes Schnabelried, Zwerg-Igelkolben, Krebsschere, Sumpf-Lappenfarn, Verkannter Wasserschlauch, Kleiner Wasserschlauch, Moosbeere; Zwergtaucher, Rothalstaucher, Rohrdommel, Schwarzstorch, Knäkente, Baumfalke, Seeadler, Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Wachtelkönig, Kiebitz, Bekassine, Braunkehlchen, Raubwürger; Kreuzotter, Schlingnatter, Ringelnatter; Moorfrosch, Grasfrosch, Knoblauchkröte, Kammmolch; Bachneunauge, Aal, Bachforelle, Hecht, Moderlieschen, Aland, Karausche, Bitterling, Bachschmerle, Schlammpeitzger, Quappe; Gebänderte Prachtlibelle, Blauflügel Prachtlibelle, Gemeine Winterlibelle, Glänzende Binsenjungfer, Kleine Binsenjungfer, Speer-Azurjungfer, Fledermaus-Azurjungfer, Großes Granatauge, Zweigestreifte Quelljungfer, Kleine Mosaikjungfer, Braune Mosaikjungfer, Keilflecklibelle, Torf-Mosaikjungfer, Grüne Mosaikjungfer, Gemeine Flussjungfer, Grüne Flussjungfer, Gemeine Smaragdlibelle, Gefleckte Smaragdlibelle, Sumpf-Heidelibelle, Gefleckte Heidelibelle, Kleine Moosjungfer, Große Moosjungfer, Nordische Moosjungfer.

Zu den Brutvogelarten liegt eine umfassende und systematische Bestandserfassung aus dem Jahr 2006 für das Gebiet „Meißendorfer Teiche und Umgebung“ vor. Das Untersuchungsgebiet umfasste das Naturschutzgebiet „Meißendorfer Teiche/Bannetzer Moor“ sowie angrenzende zum EU-Vogelschutzgebiet V31 „Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche“ gehörende Flächen. Im Zuge der Erfassungen konnten 27 Arten der Roten Liste Niedersachsen und 11 Arten der Roten Liste Deutschland nachgewiesen werden.

Im Jahr 2012 erfolgte keine umfassende Bestandserfassung im Naturschutzgebiet. Ausschließlich die Teichbodenflora wurde gutachterlich untersucht (Kaiser 2012: Monitoring im FFH-Gebiet Nr. 91 Meißendorfer Teiche, Ostenholzer Moor - Ergebnisse der Begehung 2012). Durch die Untersuchung von Kaiser (2012) wurden die folgenden vier Pflanzenarten der Roten Liste festgestellt und für das Gebiet bestätigt: Pillenfarn, Krebsschere, Froschbiss, Schwimmendes Froschkraut.

 

Auf die Nachfrage eines Einwohners bezüglich der Gefährdung von Amphibien während der Wanderzeit an der L282 zwischen Luttern und Eldingen, wird auf die Protokollantwort seitens der Fachabteilung zu TOP 11 der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum vom 28.09.2017 verwiesen. Darin heißt es:

Der Fachabteilung ist eine durch den Einwohner in der Sitzung nicht explizit genannte Stelle bekannt, welche der Einwohner wiederholt als Gefahrenstelle vorgetragen hat. An dieser Stelle konnte die Gefahrenlage weder durch Bedienstete der Fachabteilung noch durch örtliche Naturschutzverbände verifiziert werden. Überdies hat der Landkreis Celle in der Vergangenheit örtliche Naturschutzverbände finanziell bei der Anschaffung geeigneter Schutzmaßnahmen (Krötenzäune) unterstützt.

 

Auf die Nachfrage eines Einwohners zum Schutzstatus des Hüttensees in Meißendorf erklärte Herr Thiess, dass der Hüttensee derzeit FFH- und Vogelschutzgebiet sei und im Rahmen der bisher noch nicht erfolgten Neuausweisung des NSG Meißendorfer Teiche/Bannetzer Moor im Zuge der Natura 2000 Gebietssicherung der Hüttensee mit einbezogen werde.

 

Ein Einwohner wollte wissen, warum die Wiesen- und Forstgenossenschaft Winsen bei der Ausschreibung zur Entkusselung des NSG Goosemoor im November 2017 nicht berücksichtigt wurde.

Von Seiten der Fachabteilung wird die folgende Antwort zu Protokoll gegeben:

Gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A 2016 können sich am Wettbewerb nur Unternehmen beteiligen, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen. Da sich die Wiesen- und Forstgenossenschaft nicht gewerblich mit diesen Leistungen befasst, konnte die Vergabe nicht an sie erfolgen. Ob eine andere Form der Zusammenarbeit mit der Genossenschaft möglich ist, wird noch ermittelt.

 

Herr Kaiser beendete die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum um 16:34 Uhr.