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Auszug - Einwohnerfragestunde  

des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 14:30 - 17:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
 
Beschluss

TOP  2 Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner wollte wissen, ob der Landkreis eine Kastrationspflicht freilaufender Katzen erlassen könne und verwies auf eine Regelung der Stadt Celle.

Antwort der Verwaltung:

Seitens des Ordnungsamtes des Landkreises Celle kann eine Kastrationspflicht freilaufender Katzen nicht in Gang gebracht werden. Eine solche Kastrationspflicht - soweit Sie sich nicht spezialgesetzlich z. B. aus dem TierSchG ergeben könnte – wäre unter dem Aspekt der allgemeinen Gefahrenabwehr zu prüfen; hierfür sind die Gemeinden zuständig.

Eine entsprechende Verordnung haben bisher die Stadt Celle und die Gemeinde Eschede erlassen.

Weiter wurde gefragt, ob im Rahmen des kommunalen Steuerfindungsrechts eine Katzensteuer eingeführt werden könne.

Antwort der Verwaltung:

Rechtlich ist die Einführung einer Katzensteuer grundsätzlich denkbar. Sie ist jedoch nie gebräuchlich geworden. Das liegt u.a. an Vollzugsschwierigkeiten und an der geringen Höhe der zu erwartenden Einnahmen in Relation zu dem mit der Einführung und Umsetzung einer solchen Steuer verbundenem behördlichen Aufwand. Zuständig wären die Gemeinden.