Auszug - Bericht des Landrates über wichtige Angelegenheiten
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Beschluss |
Herr Höhl stellte kurz klar, dass die Gewässerrandstreifenregelung der Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete "Aschau und Quarmbach" und "Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche" (siehe TOP 6 und 7), auch für das Naturschutzgebiet „Meißendorfer Teiche“ gelten müsse. Diese Ergänzungen würden in der Sitzung des Kreisausschusses am 29.06.2021 und des Kreistags am 30.06.2021 beraten und schließlich beschlossen werden.
Bezüglich der Einwendung der Jägerschaft des Landkreises Celle zum Verbot der Jagd auf Federwild im Naturschutzgebiet (NSG) „Meißendorfer Teiche“ im Nachgang einer entsprechenden Beschlussfassung des Umweltausschusses am 06.05.2021 und des Kreisausschusses am 11.05.2021 erläuterte Herr Bergengruen den Vorschlag der Verwaltung anhand einer Präsentation (siehe Anlage).
Im Anschluss fragte Frau Groffmann-Krumsiek bezugnehmend auf den vorgestellten Kompromissvorschlag der Verwaltung, warum die Jagd auf Stockenten (Anas platyrhynchos) in einem Teilbereich des NSG, der nicht zum Vogelschutzgebiet gehöre, möglich sein solle.
Herr Bergengruen erläuterte, dass dadurch jagdlichen Interessen entsprochen werden solle.
Herr Pauls forderte die Beratung des Kompromissvorschlags der Verwaltung in der Sitzung des Umweltausschusses am 23.06.2021. Dem schlossen sich die übrigen Mitglieder an.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 9_Anlage (9249 KB) |