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Auszug - Beratung des 3. Nachtragshaushaltsplans 2021 / 2022 - Teilhaushalte Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst  

des Ausschusses für Brand- und Bevölkerungsschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Brand- und Bevölkerungsschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 14:30 - 15:23 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0044/2022 Beratung des 3. Nachtragshaushaltsplans 2021 / 2022 - Teilhaushalte Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Ordnungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Decker führte aus, dass nun der 3. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2021/ 2022 anstehe und die in der Anlage aufgeführten Änderungen zum Nachtragshaushalt beraten und aufgenommen werden sollen.

Herr Engelen fragte an, ob die Summe von 75.000 € allein für die Rufbereitschaft zur Übernahme der Aufgaben nach dem Psychisch-Kranken Gesetz (PsychKG) außerhalb der Dienstzeiten vorgesehen sei. Herr Decker antwortete, dass diese Summe sich aus zwei Bestandteilen zusammensetze. Zum einen werde erstmalig eine Rufbereitschaft für personelle Ausfälle in der Leitstelle initiiert, die mit 39.000 € zu Buche schlage, zum anderen soll die Aufgabe nach dem PsychKG außerhalb der Dienstzeiten nun durch die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle, ebenfalls über eine Rufbereitschaft übernommen werden. Die Aufgabe nach dem PsychKG obliege grundsätzlich dem Gesundheitsamt und werde während der Dienstzeiten auch entsprechend wahrgenommen.

Herr Kaiser stellte die Frage, ob die Mehrkosten in der Leitstelle durch die Kostenträger übernommen würden und ergänzte seine Frage um den Zusatz, welche Kostenverhandlungen mit den Kostenträgern denn im Allgemeinen strittig seien. Herr Cordioli antwortete, dass sich der Landkreis Celle derzeit in einem Schiedsstellenverfahren mit den Kostenträgern befinde, in dem geprüft werde, ob die Ergebnisse der Ausschreibung im Rettungsdienst wirtschaftlich seien. Die Kostenträger verträten die Auffassung, dass diese Kosten zu hoch und unwirtschaftlich seien. Ein Klageverfahren könne folglich nicht ausgeschlossen werden. Herr Cordioli merkte weiterhin an, dass die Tätigkeiten nach dem PsychKG als Aufgabe des Landkreises nicht von den Kostenträgern, sondern aus dem Haushalt finanziert werden.

Herr Kaiser wollte wissen, ob die Ergebnisse der gutachterlichen Überprüfung des Bedarfsplans Rettungsdienst dem Ausschuss vorgestellt werden. Herr Cordioli bejahte und stellte den Abschluss des Verfahrens im 3. Quartal 2022 in Aussicht.

 

Der Ausschuss nahm die Zuschussbudgets der Teilhaushalte Brand- und Katastrophenschutz sowie Betrieb Rettungsdienst einschließlich der Änderungen in der Änderungsliste zustimmend zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig