Auszug - Beratung des Teilhaushaltes 0221010000 -zentrale Dienste und Liegenschaften- im 3. Nachtragshaushaltsplan 2021/2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ruthe erläuterte den Nachtragshaushalt, die Änderungsliste und begründete die Abweichungen. Er stellte dar, dass die Aufwendungen des Klimaschutzmanagers neben den Personalaufwendungen auch Dienstleistungen von Dritten wie die Erfassung der Treibhausgasbilanz beinhalte und vom Bund gefördert werde. Der Ausbau des Verwaltungsstandortes Alte Grenze sei hingegen wichtig, um mittelfristig die Anzahl von angemieteten Außenstellen zu verringern.
Herr Reimchen stellte anheim, die wegen der empfohlenen Raumluftfilter (TOP 5) notwendigen Haushaltsmittel zur Einstellung in den Nachtragshaushalt zu empfehlen. Wie in der Anlage zur Vorlage unter TOP 5 ausgeführt, seien investive Auszahlungen in Höhe von 4,2 Mio. € im Finanzhaushalt sowie Unterhaltungsaufwand in Höhe von 440.000 €/a im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Nach einer Sitzungsunterbrechung bestand im Ausschuss Einigkeit, dass erforderliche Mittel allenfalls in einem übernächsten Nachtragshaushalt eingestellt werden sollten und dass der unter TOP 5 empfohlene Beschluss im nächsten Kreisausschuss mit einem Vorbehalt versehen werden sollte.
Der Fachausschuss nahm die Zuschussbudgets des geänderten Teilhaushaltes 0221010000 -zentrale Dienste und Liegenschaften- im 3. Nachtragshaushaltsplan 2021/2022 einschließlich der Änderungsliste für diesen Teilhaushalt zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig