Auszug - Mündliche Anfragen
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Sievers fragte nach, wie mit der Lüftungstechnik in den Schulen im kommenden Winter umgegangen werden soll (20-5-20-Regel oder anderes)? EKR Höhl entgegnete, dass dies nicht der zuständige Ausschuss für diese Fragestellung sei, sagte aber eine Beantwortung als Protokollnotiz aus dem entsprechenden Fachamt zu.
Hier die Stellungnahme: „Die bisherige 20-5-20-Regelung ist Ausfluss aus dem nicht mehr geltenden Rahmenhygieneplan des Landes Niedersachsen. Die Schulen müssen in eigener Zuständigkeit Regeln über den schuleigenen Hygieneplan festlegen. Das Nds. Kultusministerium hat den Schulen Empfehlungen zur Aufstellung dieses Plans an die Hand gegeben. Zum Thema Lüftung wird den Schulen das 20-5-20-Prinzip empfohlen. Ob das Land Niedersachsen seine Empfehlungen anpassen oder erneut zentrale Vorgaben machen wird, ist aktuell nicht bekannt. Der Landkreis ist für entsprechende Regelungen nicht zuständig.“