Inhalt

Auszug - Beratung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 - 2026, dem Wirtschaftsplan 2023 für das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) mit dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2026 sowie dem Haushaltsplan des Eigenbetriebes Breitbandausbau 2023  

des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 23.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 14:30 - 16:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0185/2022 Beratung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 - 2026, dem Wirtschaftsplan 2023 für das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) mit dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2026 sowie dem Haushaltsplan des Eigenbetriebes Breitbandausbau 2023
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft Beteiligt:Dez. I - Amt für Steuerung und Informationstechnik
    Dez. I - Ordnungsamt
   Dez. I - Personalamt
   Dez. I - Rechnungsprüfungsamt
   Dez. II - Gesundheitsamt
   Dez. II - Jugendamt
   Dez. II - Sozialamt
   Dez. III - Amt für Bauen und Kreisentwicklung
   Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum
   Dez. III - Amt für Wirtschaft und Tourismus
   Dez. III - Straßenverkehrsamt
   Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
   Dez. IV - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz
   Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung
   Landrat
   LR - Gleichstellungsbeauftragte
   LR/Dez. I - Landratsbüro
   Vorzimmer
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wiese-Cordes erläuterte die wesentlichen Positionen des Haushaltsentwurfes zum Fachbudget 4 Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2023 anhand einer PowerPoint Präsentation. Ergänzend stellte Herr Meyer die Situation der Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises Celle dar. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Nachfragen aus dem Ausschuss wurden beantwortet.

 

Die Betriebskostenzuwendungen an Träger der Kindertagesstätten wird in Höhe von 20% der jeweils im Vorjahr entstandenen Personalkosten des in der Kindertagesstätte eingesetzten Erziehungspersonals gezahlt. Ausgenommen ist Personal, welches im Rahmen der Ausbildung, einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder eines freiwilligen sozialen Jahres beschäftigt ist.

 

Im Rahmen der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses sollen die Richtlinie für die Förderung der Jugendarbeit vorgestellt und Vorschläge zur Anpassung unterbreitet werden. Insbesondere soll Bezug genommen werden auf etwaige Anpassungsbedarfe aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und Folgen einer anhaltend hohen Inflationsrate.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfahl, unter Berücksichtigung der Änderungsliste, den Erlass der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie die im Stellenplan angemeldeten Stellen und das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2026 im Rahmen des Fachbudgets 4 Jugendhilfe.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20.10.2022 - Präsentation Haushalt 2023 Finale Version - Allg. Schriftverkehr (2132 KB)