Auszug - Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
|
Wortprotokoll Beschluss |
Frau Dr.Wietschel verpflichtete Frau Nadja Fischer als beratendes Mitglied und verpflichtete sie, nach bestem Wissen und Gewissen ihre Aufgaben unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Sie wurde über den Umfang der die ehrenamtliche Tätigkeit einschränkenden Vorschriften, über die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot belehrt. Ein Abdruck der §§ 40 – 42 NKomvG wurde Frau Fischer ausgehändigt.