Inhalt

Auszug - Einwohnerfragestunde  

des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:19 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Ein Einwohner stellte eine Frage zum Neubau des Rathauses der Samtgemeinde Lachendorf, welches im Überschwemmungsgebiet der Lachte errichtet werden solle. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz seien Erhöhungen und Vertiefungen sowie die Errichtung von Mauern und ähnlichen Anlagen untersagt. Im Einzelfall sei es möglich, Maßnahmen zuzulassen. Er fragte, welche Auflagen der Samtgemeinde Lachendorf gemacht worden seien, damit die Errichtung des Gebäudes im Überschwemmungsgebiet stattfinden könne. Zudem erkundigte er sich, wie man verhindern könne, dass das Gebäude bei einem Hochwasser (HQ 100) überflutet werde. Zuletzt fragte er noch, wie verhindert werden könne, dass durch eine Nordverschiebung der Abflussrichtung der Lachte die Anwesen von Unterliegern, insbesondere des Gutshofs der Papierfabrik, gefährdet würden.

Antwort Verwaltung:

Die Gemeinde Lachendorf hat kürzlich durch ein Ingenieurbüro einen Antrag auf wasserbehördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Dieser befindet sich derzeit in Bearbeitung, sodass seitens des Landkreises noch keine Auflagen formuliert worden sind. Die Genehmigung des Vorhabens kann nur erfolgen, wenn die Anforderungen nach § 78 Abs. 5 WHG eingehalten werden. Danach kann die zuständige Behörde abweichend von dem allgemeinen Verbot zur Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten den Einzelfall genehmigen, wenn

1.  das Vorhaben

a) die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,

b) den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,

c) den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und

d) hochwasserangepasst ausgeführt wird oder

2.  die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können.

Bei der Prüfung der Voraussetzungen des Satzes 1 sind auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Klima, Umwelt und Energie der Gemeinde Faßberg, Herr Kuhlmann, sprach eine Einladung des Umweltausschusses aus, sich gemeinsam potentielle PV-Flächen im LSG Südheide in der Gemeinde Faßberg anzusehen.

Herr Höhl wies darauf hin, dass eine offizielle Einladung durch die Gemeinde Faßberg an den Landkreis Celle erfolgen müsse.