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Auszug - Planfeststellungsbeschluss zur Abdeckung und Begrünung der Kalihalde "Niedersachsen" in Wathlingen (Landkreis Celle) vom 20.02.2023  

Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 14:30 - 17:54 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0041/2023 Planfeststellungsbeschluss zur Abdeckung und Begrünung der Kalihalde "Niedersachsen" in Wathlingen (Landkreis Celle) vom 20.02.2023
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wittke stellte sich, seine Kollegen Herrn Söntgerath und Herrn Dr. Müller sowie deren Funktionen im LBEG vor.

Herr Wittke leitete in die Vorträge ein und erläuterte, dass die Variante 2 mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Mio. Euro planfestgestellt ist.

Herr Söntgerath begann mit seinem Vortrag (s. Anlage) und ging dabei insbesondere auf den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und die rechtlichen Grundlagen ein.

Im Anschluss darauf fragte Herr Sommer, inwieweit ein Kontakt von der Halde mit dem Grundwasser bestehe. Herr Söntgerath sagte, dass es sich dabei um eine geogene Salzbelastung des Grundwassers handele und es noch weitere Ausführungen dazu geben werde.

Frau Pfützner erkundigte sich, welche Auswirkungen die kommende Ersatzbaustoffverordnung habe. Herr Söntgerath erwiderte, dass diese noch nicht in Kraft getreten sei und er nicht davon ausgehe, dass die Regelung der neuen Verordnung Auswirkungen auf die Halde haben werde. Frau Pfützner sprach die Verkehrsbelastung durch An- und Abfahrverkehr von circa 30.000 LKW pro Jahr an und erkundigte sich nach alternativen Verkehrsführungen, z.B. durch das Naturschutzgebiet Brand.

Seitens des LBEG wurde darauf hingewiesen, dass Verkehrsgutachten die Eignung und Auslastung der öffentlichen Straßen als ausreichend erachten würden. Ein Erfordernis für einen weiteren Straßenbau sei nicht vorhanden.

 

Herr Angermann fragte, welche Möglichkeiten es gebe, wenn die Haldenabdeckung nach 22 Jahren nicht abgeschlossen werden könne. Hier sei es geboten, dass das Unternehmen Verantwortung für die Zukunft der Halde übernähme. Leider habe das bisherige Verhalten von K+S nicht dazu geführt, Vertrauen aufzubauen. Herr Söntgerath verwies darauf, dass dann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Firma Kali+Salz durchgeführt werden könne. Herr Wittke ergänzte, wenn abzusehen sei, dass die Abdeckung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden könne, auch andere Materialien als bisher vorgesehen für die Abdeckung verwendet werden könnten.

 

Herr Buhr fragte, wer das Monitoring zahle und durchführe. Herr Söntgerath erklärte, dass dem Unternehmen (K+S) auferlegt worden sei, Grundwassermessstellen einzurichten und das Monitoring durchzuführen (eigene Untersuchung und externe Sachverständige). Die Prüfung der Ergebnisse der Grundwassermessungen und die Einhaltung der Grenzwerte obliege der Überwachung des LBEG.

 

Des Weiteren erkundigte sich Herr Buhr nach der Verkehrslage und wie die Festlegung nach zwei Jahren zustande gekommen sei. Herr Söntgerath sagte, dass der Planfeststellungsbeschluss sich hinsichtlich des Verkehrslärms nur auf den Bereich der Zufahrt beziehe. Für die öffentlichen Straßen seien die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden zuständig.

Herr Sommer erklärte, persönlich anwesende Vertreter des LBEG von seinen nachfolgenden Ausführungen ausnehmen zu wollen und warf dann dem LBEG vor, keine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen zu haben.

 

Herr Dr. Müller stellte im Anschluss daran seinen Vortrag (s. Anlage) vor. Er konzentrierte sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse und stellte eigene Modellierungen vor, auf deren Grundlagen die Variante 2 ausgewählt wurde.

Frau Pfützner stellte im Anschluss die Frage, wer die Brunnen messe. Herr Dr. Müller sagte, dass vom LBEG ein Unternehmen beauftragt worden sei, um diese Messungen durchzuführen. Gleichzeitig sei eine Fremdüberwachung vorgesehen.

 

Herr Sommer fragte, wieso die Modellierung des LBEG von den Ergebnissen von Herrn Dr. König abweiche. Herr Dr. Müller führte aus, dass das eigene Modell mit Annahmen rechne. Diese Annahmen seien von Fachleuten geprüft und als realistisch eingeschätzt worden. Das Gutachten von Herrn Dr. König lege die dem Rechenansatz zugrundeliegenden Annahmen nicht offen, d.h. es sei nicht erkennbar, mit welchen Grunddaten und Annahmen, wie z.B. die Grundwasserneubildungsrate, er gerechnet habe. 

Danach beantwortete Herr Müller die Frage nach den unterschiedlichen Aussagen zu den Flutungen. Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Stollen ausreichend stabil stehen, besser als angenommen, sodass die Flutung langsamer erfolgen könne.

 

Herr Dr. Hoppenstedt fragte, ob die durch den Klimawandel zunehmende Trockenheit zu einer Versalzung des Grundwassers und der Böden führen könne.

Herr Dr. Müller betonte, dass zu Änderungen des Wasserregimes infolge des Klimawandels zurzeit keine wissenschaftlich fundierten Prognosen vorlägen.

 

Herr Sievers fragte, warum nicht durch Mauern im Boden um die Halde herum das Grundwasser geschützt werde. Herr Dr. Müller sagte, dass Bauwerke im Untergrund kompliziert und schwierig sowie nicht erforderlich seien, da das Grundwasser im Abstrom im oberen Bereich sauber sei.

Eine weitere Frage war, ob sicher sei, dass das Grundwasser durch bestimmte Stoffe, die in dem Z2 Material enthalten seien, nicht belastet werde, auch nicht in 30 Jahren.

Herr Dr. Müller erklärte, dass Z2 Böden zwar gefährliche Abfälle seien, die beseitigt werden müssten, aber von diesen Z2 Böden keine direkten gefährlichen Auswirkungen für Menschen ausgingen. Zwar seien Halden nicht zu 100 Prozent abzudichten, aber das Haldenwasser werde durch Drainagen abgefangen und deren Werte überwacht. Die Halde reduziere den Eintrag von salzhaltigem Sickerwasser in das Grundwasser um circa 75 %.

 

Herr Sommer fragte, ob, wenn die Gemeinde Wathlingen die gemeindeeigenen Grundstücke nicht an Kali+Salz verkaufen würde und damit das Vorhaben nicht abgeschlossen werden könne, der Planfeststellungsbeschluss aufzuheben sei.

Herr Wittke sagte, dass das Vorhaben begonnen werden könne, aber der Abschluss dann nicht vollendbar sei.

Herr Pohndorf fragte, ob die in dem Beschluss festgelegte Sicherheitsleistung (3 Mio. Euro) ausreiche und gegebenenfalls eine dynamische Klausel denkbar sei. Herr Wittke betonte, dass es möglich sei, die Summe der Sicherheitsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen und gewährleistet sei, dass die Firma K&S die Altlast nicht der Allgemeinheit zur Last falle.

 

Zuletzt stellte Herr Wittke seinen Vortrag (s. Anlage) vor und legte dar, welche Vorteile die Abdeckung von Kalihalden für den Umweltschutz habe. Er zeigte dazu Beispiele, bei denen eine Abdeckung schon durchgeführt wurde.

Er betonte, dass als Alternative eine Vermarktung der Kalihalde zu aufwendig und wenig gewinnbringend sei.

 

Frau Pfützner stellte im Zusammenhang mit dem Beispiel zur Abdeckung der Kalihalde in Empelde die Frage, wieso dort die Fösse noch immer stark versalzen sei.

Sie fragte außerdem, ob Absackungen der Halde möglich seien und wie damit umgegangen werde.

Herr Wittke führte aus, dass es Absackungen bei anderen Kalihalden gegeben habe und diese wieder aufgefüllt worden seien.

Herr Söntgerath sagte, dass Absackungen nicht auszuschließen seien, durch ein Monitoring aber alles überprüft werden solle. Sollten die Grenzwerte überschritten werden, seien Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Herr Dr. Müller ergänzte, wenn eine zu große Menge Salz im Grundwasser sei, müsse eine Grundwassersanierung durchgeführt werden. Hierzu gebe es ausreichend technische Verfahren.

 

Frau Wendt fragte, wieso in der Mediation verneint worden sei, den Salzstock für Tiefengeothermie zu nutzen, obwohl dies in Wietze geplant sei. Herr Wittke sagte, dass eine Überprüfung diesbezüglich stattgefunden habe. Sie habe ergeben, dass dieses Vorgehen in diesem Fall nicht möglich und effizient sei, aber weiter beobachtet werde.

 

Zum Abschluss wies Frau Pfützner darauf hin, dass es wichtig sei, die Bürgerinnen und Bürger bei dem weiteren Verfahren einzubeziehen und die Ergebnisse des Monitorings gegenüber der Öffentlichkeit offenzulegen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Sonder UA 14.03.2023_Protokoll_Anlage_Kalihalde_Söntgerath.pdf (3587 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Sonder UA 14.03.2023_Protokoll_Anlage_Kalihalde_Dr. Müller.pdf (7662 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Sonder UA 14.03.2023_Protokoll_Anlage_Kalihalde_Wittke.pdf (4047 KB)