Vorlage - An0003/2016-2021VO
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Kurze Sachdarstellung:
Die anstehende Änderung des NWG wird eine Aktualisierung der Unterhaltungsordnungen erfordern, die auch schon geplant war. So soll durch die Neufassung des Gesetzes u.a. der Erlass von Unterhaltungsordnungen obligatorisch und deren Inhalt um die Erstellung von Unterhaltungsplänen durch die Verbände erweitert werden.
Da eine endgültige Fassung der NWG-Novelle noch nicht feststeht, ist das Abwarten des Inkrafttretens des neuen NWG somit erforderlich, aber auch unschädlich.
Die Unterhaltungsordnungen beinhalten, insb. in der Präambel, allgemeine Grundsätze der Gewässerunterhaltung gem. des NWG. Der Verweis auf die alte Fassung der Gesetzestexte des NWG ist dabei unerheblich, denn die aktuellen Vorschriften werden kraft Gesetzeslage angewendet. Die zusätzlich aufgenommenen Regelungen entsprechen auch der aktuellen Rechtslage.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 76 Abs. 2 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Nach Inkrafttreten der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) – voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017 – werden die Verordnungen über die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung (Unterhaltungsordnungen) überarbeitet und an die geltende Rechtslage angepasst.
Anlage:
An0003/2016-2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag Gewässerunterhaltung AN0003_2016-2021 (314 KB) |
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