Inhalt

Vorlage - 0001/2017  

Betreff: Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit;
hier: Ablauf der Amtszeit
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Sozialamt   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
13.03.2017 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Merkblatt ehrenamtliche Richter am SG Lüneburg

Kurze Sachdarstellung:

 

Herr Klaus Didschies ist seit dem 01.05.2012 ehrenamtlicher Richter der Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe, nach Landesblinden- oder Pflegegeldgesetzen und des Asylbewerberleistungsgesetzes beim Sozialgericht Lüneburg. Seine Amtszeit endet mit Ablauf des 30.04.2017, so dass eine erneute Besetzung vorzuschlagen ist. Eine erneute Berufung ist ebenfalls zulässig.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich. Das Vorschlagsrecht steht der CDU-FDP-WGL-Gruppe zu.

 

Die vorgeschlagene Person soll im Bezirk des Sozialgerichts Lüneburg wohnen oder ihren Betriebssitz dort haben. Wegen der zu beachtenden weiteren Einzelheiten ist dieser Vorlage ein Merkblatt beigefügt.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 71 Abs. 6 NKomVG

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Der Kreistag stimmt der von der CDU-FDP-WGL-Gruppe vorgeschlagenen Person zur Berufung als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit zu.

Anlage:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Merkblatt ehrenamtliche Richter am SG Lüneburg (152 KB)