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Vorlage - 0015/2017  

Betreff: Übernahme einer freiwilligen Aufgabe: Bewilligung der Kosten für eine Dreiviertel-Erzieherstelle an der Sprachheilschule Celle für das Schuljahr 2017/2018
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Schul- und Kulturausschuss Vorberatung
08.02.2017 
des Schul- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
13.03.2017 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Kurze Sachdarstellung:

Die Sprachheilschule Celle (SHS Celle) verlor infolge einer Gesetzesänderung zum 01.08.2010 den Status einer vollen Halbtagsschule, was mit einer Verringerung der Versorgung mit Lehrerstunden verbunden war. Im Rahmen einer Übergangsregelung wurde der Zusatzbedarf zunächst halbiert und entfiel dann gänzlich.

Für den Landkreis als Träger der Schülerbeförderung hatte der Entfall des Status als volle Halbtagsschule die Konsequenz, dass mehr als zwei Rückfahrten am Tag erforderlich geworden sind. Diese zusätzlichen Fahrten wären mit Mehraufwendungen in Höhe von rund 60.000 Euro pro Schuljahr verbunden.

Der Kreistag hatte daraufhin am 31.03.2011 beschlossen, ab dem Schuljahr 2011/2012 die Kosten für eine halbe Erzieherstelle an der SHS Celle zu übernehmen, um eine einheitliche Abfahrtszeit an der SHS Celle sicherzustellen. Dies stellte im Vergleich zu den erhöhten Schülerbeförderungskosten die wirtschaftlichere Lösung dar (Vgl. Vorlage 0004/2011).

In den Folgejahren konnten die Kosten der Erzieherstelle mit Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden. Diese Möglichkeit endet mit dem Verbrauch der Restmittel zum Ende des Schuljahres 2016/17. Mit dem Entfall der Dreiviertel-Erzieherstelle könnte die Betreuung von der SHS Celle nicht mehr im bisherigen Umfang gewährleistet werden und es  entstünde die Notwendigkeit, grundsätzlich zwei Abfahrtszeiten - statt nur einer - in alle Richtungen des Landkreises Celle durchzuführen.

Bei einer Schülerzahl von rund 190 Schülerinnen und Schülern für das kommende Schuljahr 2017/2018 würde voraussichtlich eine zusätzliche Kilometerleistung von ca. 320 km pro Tag anfallen. Dies ergäbe im Schuljahr 2017/2018 Mehraufwendungen für die Schülerbeförderung in Höhe von ca. 93.000 Euro. Die Kosten für die Erzieherstelle mit mindestens 28 Wochenstunden belaufen sich hingegen auf ca. 51.000 Euro. Hinzu kommen allerdings nicht bezifferbare Einsparungen auf Grund der dann insgesamt geringeren Kilometer-Leistung durch eine verbesserte Tourenplanung und Auslastung der Fahrzeuge.

Die Übernahme der Kosten für eine Dreiviertel-Erzieherstelle an der SHS Celle ist somit für den Landkreis Celle die wirtschaftlichere Alternative und erschließt ein Einsparpotenzial in Höhe von ca. 42.000 Euro.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe zu und übernimmt die Aufwendungen für eine Dreiviertel-Erzieherstelle an der Sprachheilschule Celle für das Schuljahr 2017/2018.

Die Kreisverwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, über eine Anschlussfinanzierung für jeweils ein weiteres Jahr zu entscheiden, sofern die jährlich durchzuführende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dies rechtfertigt.