Vorlage - 0024/2017
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Kurze Sachdarstellung:
Gemäß § 39 Absatz 1 Satz 2 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) werden die Mitglieder des Jagdbeirates durch die Vertretung des Landkreises für die Dauer der Wahlperiode der Vertretung gewählt. Vorschlagsberechtigt ist u. a. die Anstalt Niedersächsische Landesforsten. Für die aktuelle Wahlperiode ist als Vertreter der Landesforsten Herr Arne Riedel gewählt worden. Dieser steht aus dienstlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung, daher haben die Niedersächsischen Landesforsten mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Georg Deeken als Nachfolger vorgeschlagen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 39 Abs. 1 S. 2 NJagdG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt Herrn Georg Deeken (Vertreter der Anstalt Niedersächsische Landesforsten) für die Dauer der aktuellen Wahlperiode als Mitglied in den Jagdbeirat.