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Vorlage - 0028/2017  

Betreff: Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) beim Nds. Oberverwaltungsgericht
Status:öffentlich  
Federführend:LR/Dez. I - Landratsbüro   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
13.03.2017 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Kurze Sachdarstellung:

Am 08.10.2015 hat der Kreistag Herrn Carsten Rodehorst aus der Gemeinde Südheide als Wahlvorschlag für das Amt des ehrenamtlichen Richters des Senats für Flurbereinigung beim Nds. Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG) für die Amtszeit vom 10.06.2016 bis 09.06.2021 gewählt. Wie das Nds. OVG mit Schreiben vom 07.02.2017 mitgeteilt hat, muss aufgrund eines Verfahrensfehlers die komplette Wahl des Flurbereinigungssenats wiederholt werden.

 

Zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung bittet der Präsident des Oberverwaltungsgerichts um einen Wahlvorschlag (eine Person) und macht dabei deutlich, dass keine Bedenken gegen eine erneute Benennung der Vorschläge des jetzt zu wiederholenden Wahlgangs bestehen. Die Amtszeit der neu zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beträgt vom Tag der Wahl an fünf Jahre.

 

Zur Aufnahme in die Vorschlagliste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder des Kreistages (= 30) erforderlich.

 

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes weist darauf hin, dass nur eine Person vorgeschlagen werden kann, die nach § 139 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein muss und besondere Erfahrung in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft hat. Obwohl gegen die Wahl eines Altenteilers nach dem Wortlaut des § 139 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes (Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes) keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, soll dennoch wegen der Dauer der Amtszeit nach Möglichkeit davon abgesehen werden, einen Altenteiler vorzuschlagen. Des Weiteren sollen keine Landwirte benannt werden, die bereits Beisitzer der Spruchstelle für Flurbereinigung bei dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover sind.

 

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestimmt mit mindestens 2/3 der anwesenden und mit mindestens 30 Stimmen Herrn Carsten Rodehorst zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung bei dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg und bestätigt damit seinen Beschluss vom 08.10.2015.