Inhalt

Vorlage - 0031/2017  

Betreff: Überplanmäßiger Bedarf beim Eigenbetrieb Breitbandausbau für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
13.03.2017 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Kurze Sachdarstellung:

 

Nach einer Vorabprüfung der Jahresrechnung 2016 des Eigenbetriebes Breitbandausbau stellte sich heraus, dass Verschiebungen bei den im Haushaltsplan als investive Auszahlung veranschlagten Mitteln in den Ergebnishaushalt notwendig sind.

 

Durch die separate Ausschreibung des Betreibers für das zu errichtende Breitbandnetz wurde deutlich, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreibersuche stehen, nicht der investiven Gesamtmaßnahme der Errichtung des Breitbandnetzes zugeordnet werden können und somit nicht aktivierungsfähig sind. Das bedeutet, dass z.B. die Kosten, die im Zusammenhang mit der aktuellen Ausschreibung stehen, nicht wie geplant als investive Auszahlung, sondern als Aufwand gebucht werden müssen. Auch der Bundeszuschuss in Höhe von 50.000 €, den der Landkreis für die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Pächtersuche erhält, ist entgegen der Planung nicht als investive Einzahlung, sondern als Ertrag zu verbuchen.

 

Weiterhin kommt es zu steuerlich bedingten Verschiebungen. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde für den Eigenbetrieb Breitbandausbau ein ertragswirksamer Zuschuss aus dem Landkreis Haushalt in Höhe von 80.900 € veranschlagt. Nach der Vorabprüfung der Jahresrechnung 2016 stellte sich heraus, dass dieser Zuschuss aus steuerlichen Gründen nicht ertragswirksam, sondern investiv als Einzahlung in Kapitalanlagen bei Eigenbetrieben zu buchen ist.

 

Aufgrund der Verschiebungen vom investiven in den laufenden Bereich des Haushalts benötigt der Eigenbetrieb überplanmäßige Mittel für Aufwendungen im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 99.800 €. Im Gegenzug werden die als investive Auszahlung veranschlagten Mittel in Höhe von 110.000 € nahezu vollständig zurückgegeben.

 

Geplant wurden im Eigenbetrieb Erträge in Höhe von 80.900 €, verbucht wurden 50.000 €. Weiterhin wurden Aufwendungen in Höhe von 80.900 € geplant. Durch die Verschiebung in den Ergebnishaushalt werden ca. 180.600 € benötigt.

 

Werden den Aufwendungen in Höhe von 180.600 € die Erträge in Höhe von 50.000 € entgegengestellt, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 ein Defizit im Ergebnishaushaltes des Eigenbetriebes in Höhe von ca. 131.000 €. Es ist in den Folgejahren durch den Landkreis insoweit auszugleichen, dass das Stammkapital erhalten bleibt.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bewilligt den überplanmäßigen Mittelbedarf des Eigenbetriebes Breitbandausbau für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 99.800 €.