Inhalt

Vorlage - 0112/2017  

Betreff: Gesamtschule Celle - Antrag zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe zum Schuljahresbeginn 2020/21
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Schul- und Kulturausschuss Einbringung
08.11.2017 
des Schul- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
19.12.2017 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Stellungnahme KER Celle_GymOberstufe IGS_2017-10-25

Kurze Sachdarstellung:

 

Die Gesamtschule Celle wurde zum 1. August 2014, aufsteigend mit dem fünften Jahrgang, eingerichtet.

 

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat  die Errichtung der Gesamtschule Celle für den Sekundarbereich I (Schuljahrgänge 5 bis 10) genehmigt. Die Erweiterung der Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe ist den schulgesetzlichen Vorgaben entsprechend besonders zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass eine langfristige Schülerentwicklungsprognose zur Sicherstellung der vorgeschriebenen Mindestgröße von drei Lerngruppen über mindestens 10 Jahre nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis kann jedoch mit der erforderlichen Sicherheit erst dann erbracht werden, wenn die ersten Jahrgänge die Schule durchlaufen und an Hand des Leistungsbildes der Schülerschaft und entsprechender Abfragen festgestellt wird, wie viel Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I beabsichtigen, in die gymnasiale Oberstufe zu wechseln.

 

Die Gesamtschule Celle hat mit Schreiben vom 24. August 2017 die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2020/21 beim Landkreis Celle beantragt.

 

Ein Antrag auf Erweiterung einer Gesamtschule ist nach den schulgesetzlichen Regelungen vom Schulträger bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu stellen. Anders als die Intention und Formulierung der Antragstellung der Schule den Eindruck erweckt, ist der Schulträger nicht verpflichtet, eine Gesamtschule um den Sekundarbereich II (Klassen 11 bis 13) zu erweitern. Vielmehr ist in § 12  NSchG explizit die Möglichkeit vorgesehen, eine Gesamtschule nur in den Jahrgängen 5 bis 10 zu führen. Selbst wenn die Entwicklung der Schülerzahlen bei einer aufsteigenden Gesamtschule eine Oberstufe rechtfertigen würde, begründet dieses keine Verpflichtung für den Schulträger, eine solche einzurichten. Vielmehr steht es im Ermessen des Landkreises Celle, im Rahmen seiner Abwägung nicht nur Schulentwicklungsprognosen, sondern auch wirtschaftliche, finanzielle (haushaltsrechtliche) Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Auch die weiteren Bildungsangebote im Landkreis Celle und deren Sicherstellung können dabei mit einbezogen werden.

 

Bei der Errichtung der Gesamtschule Celle zum 1. August 2014 wurde die Zügigkeit auf fünf Züge pro Jahrgang begrenzt. Aufgrund der hohen Anmelde- und damit verbundenen Ablehnungszahlen wurde  die Zügigkeit auf sechs pro Jahrgang erhöht. Diese Zügigkeit konnte – bisher – aufgrund der auslaufenden Beschulung der Oberschule Celle II und dem Umbau des Lehrerzimmers zu allgemeinen Unterrichtsräumen, - gewährleistet werden. Die Errichtung einer Oberstufe mit mindestens drei Lerngruppen über drei Jahrgänge kann räumlich an dem Standort der Gesamtschule Celle - einschließlich der Außenstelle Blumlage - nicht gewährleistet werden. Das Gymnasium Ernestinum benötigt seine räumlichen Kapazitäten in vollem Umfang für die eigenen schulischen Belange, zumal der Umstieg von G8 auf G9 erfolgt und hier kein Raumüberhang besteht.

 

Festzuhalten bleibt, dass die Schülerinnen und Schüler, die nach dem Erreichen des erweiterten Sekundarabschlusses I den Besuch einer gymnasialen Oberstufe anstreben, diesen nicht nur an den vier Celler und den beiden Gymnasien im übrigen Kreisgebiet, sondern auch an drei Berufsbildenden Gymnasien absolvieren können. Die Gesamtzahl dieser Schülerinnen und Schüler wird weitestgehend konstant bleiben. Eine gymnasiale Oberstufe an der Gesamtschule bedeutet den Aufbau eines zusätzlichen Angebotes, das einen Rückgang an Schülerinnen und Schülern an sechs Gymnasien wie auch insbesondere den Berufsbildenden Gymnasien zur Folge haben könnte. Da dort ausreichend gymnasiale Oberstufenplätze zur Verfügung stehen, würde die Einrichtung einer Oberstufe am Standort Burgstraße einen Raumbedarf erzeugen, der im Grunde nach nicht besteht. Allein an dem Gymnasium Ernestinum sind in den vergangenen drei Schuljahren jeweils über 10 Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I in die gymnasiale Oberstufe eingeschult worden, in diesem Schuljahr sind es sogar knapp 60 Schülerinnen und Schüler durch die Einführungsphase des G9.

 

Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gesamtschule Celle verursacht einen Mehrbedarf von mindestens 6 Allgemeinen Unterrichts- sowie Fachunterrichtsräumen (Naturwissenschaften, Musik, Kunst). Dies würde – eine baurechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt – Investitionskosten in Millionenhöhe mit sich bringen und die investive Verschuldung des Landkreises Celle deutlich erhöhen. Eine solche Entscheidung würde der Genehmigung des Haushaltes 2017 widersprechen, mit der dem Landkreis aufgegeben wurde, die investive Verschuldung abzubauen. Die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Gesamtschule Celle ist aus Sicht des Schulträgers nicht zu rechtfertigen, da ausreichend Schulplätze für Schülerinnen und Schüler in den gymnasialen Oberstufen an den Schulen im Landkreis Celle vorhanden sind. Inwieweit sich die Einführung einer gymnasialen Oberstufe an der Gesamtschule Celle auf die vorhandenen gymnasialen Oberstufen im Landkreis Celle auswirkt, ist derzeit nicht abzuschätzen. Allerdings sind Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf die Berufsbildenden Gymnasien, die sich auf die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler der Real-/ Oberschulen spezialisiert haben, zu erwarten.

 

Unter Abwägung des Für und Wider ist die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gesamtschule Celle abzulehnen.

 

Vielmehr ist der Schulleitung der Gesamtschule Celle anzuraten, eine Kooperation mit dem Gymnasium Ernestinum anzustreben. Bedingt durch die räumliche Nähe könnte hierdurch ein gleitender Übergang für die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule in eine gymnasiale Oberstufe pädagogisch sinnvoll vorbereitet und umgesetzt werden. Weitere Synergieeffekte könnten durch den wechselseitigen Einsatz von Lehrkräften erschlossen werden.

 

Eine Stellungnahme des Kreisschulelternrates ist dieser Vorlage beigefügt.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 3 S. 3 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Gesamtschule Celle nicht um eine gymnasiale Oberstufe zu erweitern. Der Antrag der Gesamtschule Celle ist entsprechend zu bescheiden.

Anlage:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag (3355 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahme KER Celle_GymOberstufe IGS_2017-10-25 (232 KB)