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Vorlage - An0013/2016-2021/VO  

Betreff: Errichtung von Gesamtschulen - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2017
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0013/2016-2021
Federführend:Dez. II - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Schul- und Kulturausschuss Einbringung
08.11.2017 
des Schul- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
19.12.2017 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag_SPD-Fraktion An0013_2016-2021
Auswirkungen eines neuen IGS-Standorts auf den Fahrzeugbedarf
Stellungnahme KER Celle_Erweiterung Gesamtschulangebot_2017-10-25 (a)

Kurze Sachdarstellung:

 

In dem ersten Ergänzungsgutachten zur Gestaltung der Schullandschaft im Landkreis Celle (Januar 2012) der Planungsgruppe Bildung und Region (biregio) sprach sich der Gutachter gegen die Errichtung einer Gesamtschule neben den Oberschulen (teilweise mit gymnasialen Angeboten) aus. Er begründete seine Auffassung damit, dass der Misserfolg der Oberschulen ansonsten billigend in Kauf genommen werde. Verantwortlich dafür seinen Verdrängungsprozesse, Veränderungen des Schülerklientels und Raumengpässe im Stadtgebiet sowie das „Leerlaufen“ einzelner Schulen im übrigen Kreisgebiet (vgl. ab S. 1020 – 1.024).

 

Nachdem die Gesamtschule Celle zum 1. August 2014 aufsteigend errichtet wurde, haben sich diese Befürchtungen rückblickend für die vergangenen vier Schuljahre bestätigt. Der Schulbezirk der Gesamtschule muss den gesamten Landkreis Celle umfassen (Angebotsschule), wodurch viele Schülerinnen und Schüler aus dem übrigen Kreisgebiet in das Stadtgebiet pendeln. Die Folge ist eine Überzeichnung der vorhandenen Schulplätze an der Gesamtschule und damit die Notwendigkeit eines Losverfahrens. Durch die Ablehnung aus Celle stammender Schülerinnen und Schüler steigt die Anwahl der beiden verbliebenen Oberschulen, deren Aufnahmekapazitäten aber ebenfalls begrenzt sind. Das führt dazu, dass gegenläufige Schülerverkehre aus dem Stadtgebiet in den Südkreis (Flotwedel und Wathlingen) zu verzeichnen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass durch das Losverfahren der Celler Gesamtschule eine ungleiche Verteilung der Celler Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt. Die Gesamtschule Celle beschult in diesem Jahr 22 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Selbst in zwei Jahren, nach dem vollen Aufwachsen der Gesamtschule, werden die Zahlen der Oberschule Westercelle mit aktuell 62 Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf oder der Oberschule Celle I mit 141 Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf wohl nicht erreicht.

 

Nicht zuletzt stellen nicht vorhersehbare Situationen, wie beispielsweise die Erhöhung von Schülerzahlen durch neuzugewanderte Mitbürgerinnen und Mitbürger, den Landkreis Celle vor Herausforderungen. Es sind somit Veränderungen in den Raumbedarfen festzustellen; diese konnten bei der Erstellung der Gutachten und der Entscheidung zur Errichtung der Gesamtschule nicht berücksichtigt werden, verstärken jedoch die seinerzeit prognostizierten Befürchtungen.

 

Aufgrund eingegangener Anträge zur Errichtung von weiteren Gesamtschulen wurde 2015 ein weiteres Schulstrukturgutachten bei der Projektgruppe Bildung und Region in Auftrag gegeben, welches im März 2016 veröffentlicht wurde (die Flüchtlingsthematik konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden). Als mögliche Lösungen zur Verbesserung der eben beschriebenen Problemlagen wurden im Gutachten folgende Varianten erarbeitet:

(Gutachten 2016 ab Seite 205)

 

  1. Alle Oberschulen werden aufgehoben und gleichzeitig aufsteigend an diesen Standorten Gesamtschulen errichtet.

Eine Anpassung des Celler Schulsystems an ein zweigliedriges Schulsystem, durch aufsteigende Einrichtung von Gesamtschulen an den Standorten der Oberschulen.

Ausgenommen hiervon wären die Oberschule Celle I (als künftiger Standort für das Gymnasium Ernestinum), die auslaufend beschult werden würde und die Oberschule Westercelle, welche als einzige Oberschule bestehen bleiben würde.

Die Standorte Hermannsburg und Bergen, sowie Wathlingen und Flotwedel sollten in dieser Variante bereits jeweils zu einer Gesamtschule mit jeweils einer Außenstelle errichtet werden, um langfristig auch die kleinen Standorte zu sichern.

 

  1. Errichtung einer oder zwei weiterer Gesamtschule/n an folgenden möglichen Standorten
    1. Stadt Celle

Im Stadtgebiet würden zwei Gesamtschulen (zweite Gesamtschule am Standort der ObS Westercelle oder ObS Celle I) bestehen, mit jeweils vier bis fünf Zügen.

Diese Alternative würde jedoch mit einem enormen Handlungsbedarf bei der Raumfrage an den weiterführenden Schulen einhergehen. Eine Investitionssumme von rund 10 Millionen Euro müsste für notwendige Baumaßnahmen kalkuliert werden. Problematisch wurde ebenso das zu erwartende Schüleraufkommen gesehen, da die Konzentration der Schulform in dem Stadtgebiet weitere Pendlerbewegungen zur Folge hätte und das übrige Kreisgebiet leer laufen könnte (insbesondere an der Oberschule Wathlingen). Zudem seien Engpässe bei den Sporthallen zu erwarten.

 

  1. Nord-Süd-Achse

Die Errichtung von zwei weiteren Gesamtschulen, eine in Wathlingen (mit einer Außenstelle in Flotwedel) und eine in Hermannsburg (mit einer Außenstelle in Bergen). Gleichzeitig könnte die Gesamtschule in Celle auf acht Züge vergrößert werden.

Die Oberschule Celle I würde auslaufend beschult werden, da die Gesamtschule vergrößert würde. Hiermit verbunden wäre ein Umzug des Gymnasiums Ernestinum. Gegen eine Konzentration von drei Gymnasien im Westteil des Stadtgebietes hatte sich die Stadt Celle ausgesprochen.

 

Problematisch bei dieser Variante wäre jedoch immer noch die Raumknappheit der Oberschule Westercelle, der sich bei ihr als der einzig verbleibenden Oberschule im Stadtgebiet verstärken würde.

 

  1. Nord/West-Süd/Ost-Achse

Die Errichtung von weiteren Gesamtschule in Wathlingen (ohne Außenstelle) und in Bergen. Gleichzeitig würde auch bei dieser Variante die Gesamtschule in Celle auf acht Züge vergrößert, was ein Auslaufen der Oberschule Celle I und die zuvor geschilderte räumliche Problematik der Oberschule Westercelle zur Folge hätte.

Als Vorteil wurde bei dieser Alternative jedoch die Stärkung des Standortes Wathlingen gesehen, so dass weniger sogenannte Auspendler aus Wathlingen zu verzeichnen seien. Kritisch könnte langfristig jedoch der Standort der Oberschule Flotwedel werden.

 

Bei allen vom Gutachter vorgeschlagenen vorstehenden Varianten hat der Landkreis Celle vorab zu prüfen, ob die angegebene Mindestgröße einer Gesamtschule nach der Entwicklung der Schülerzahlen und dem Interesse der Erziehungsberichtigten dauerhaft erreicht werden kann. Das Interesse der Erziehungsberechtigten ist entsprechend § 106 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 NSchG zu berücksichtigen. Auch wenn in den schulrechtlichen Bestimmungen (NSchG, SchOrgVO) nicht zwingend vorgeschrieben, ist eine Befragung der Erziehungsberechtigten das geeignetste Mittel, das Interesse der Erziehungsberechtigten als Grundlage für eine aussagekräftige und nachhaltige Prognose der Schülerzahlen zu ermitteln. Zur Erstellung einer stabilen Prognose für mindestens 10 Jahre ist die Befragung unabdingbar. Auch die jeweils festzulegenden Schulbezirke für Gesamtschulstandorte sollten auf die Akzeptanz der Erziehungsberechtigten hin geprüft werden. Ebenso ist eine Gesamtschule nur genehmigungsfähig, wenn eine Mindestzügigkeit von vier Zügen nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.1 SchOrgVO). Ausnahmsweise dürfen Gesamtschulen dann dreizügig geführt werden, wenn die Gesamtschule die einzige Schule im Sekundarbereich I am Schulstandort ist und die inhaltlichen und organisatorischen Grundanforderungen an eine Gesamtschule erfüllt werden.

 

In der Vergangenheit wurden bereits drei Anträge zur Errichtung einer weiteren Gesamtschule eingereicht (An0063/2011-2016; An 0089/2011-2016; An0097/2011-2016). Diesen Anträgen wurde seinerzeit nicht entsprochen. Den Oberschulen sollte ausreichend Zeit zur Entwicklung, zur pädagogischen und strukturellen Ausrichtung eingeräumt werden. Durch die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule sollte vermieden werden, während des noch laufenden Umstellungsprozesses Unruhe in das gesamte Schulsystem zu bringen.

 

Seit dem Schuljahr 2017/18 haben die Oberschulen erstmals eine vollständig aufgewachsene Oberschule in den Jahrgängen fünf bis zehn. Gleichzeitig beschult die Gesamtschule die Jahrgänge fünf bis acht. Die Anmeldungen an der Gesamtschule sind zu jedem Schuljahr höher als die zur Verfügung stehenden Schulplätze, was jährlich ein Losverfahren erforderlich macht und damit zwangsläufig zu Ablehnungen führt. Es ist jedoch ein leichter Rückgang der Anmeldezahlen zu verzeichnen, von rund 280 auf 240. Diese Zahlen übersteigen jedoch die 180 zur Verfügung stehenden Schulplätze. Ob dies so bleibt, wenn die Gesamtschule über keine gymnasiale Oberstufe verfügt, ist zumindest unsicher.

 

Unter Berücksichtigung der vorhandenen aktuellen Strukturen, des Schulstrukturgutachtens der Planungsgruppe Bildung und Region sowie der zukünftigen Schülerentwicklungen sind grundsätzlich folgende mögliche schulorganisatorische Maßnahmen denkbar:

 

Hinweis: Alle Varianten, die die Errichtung von Gesamtschulen betreffen, beziehen sich ausschließlich auf die Errichtung des Sekundarbereiches I. Die Errichtung eines Sekundarbereiches II könnte räumlich an keinem Schulstandort ohne Baumaßnahmen umgesetzt werden. Die Errichtung eines zusätzlichen Sekundarbereichs II könnte im Übrigen ein bestehendes gymnasiales Angebot gefährden.

 

  1. Es wird keine weitere Gesamtschule eingerichtet

Die Gesamtschule in Celle als Angebotsschule bleibt weiterhin die einzige im Landkreis Celle. Das Einzugsgebiet der Gesamtschule umfasst  damit auch weiterhin das gesamte Kreisgebiet.

Sollte weiterhin ein Losverfahren an der Gesamtschule nötig sein, wird dies allerdings dazu führen, dass der Anteil inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler weiterhin quotiert wird. Demgegenüber steigt die Zahl der inklusiv zu beschulenden  Schüler und Schülerinnen an den Oberschulen

Die eventuell dauerhaft notwendige Schülerbeförderung von Celler Oberschülern an eine Oberschule im übrigen Kreisgebiet könnte erhöhte Kosten im Teilhaushalt der Schülerbeförderung entstehen lassen sowie fahrplantechnische Anpassungen mit zeitlichen Auswirkungen hervorrufen. Den Verwerfungsprozessen zwischen den Oberschulen wird durch die Einrichtung von Schulbezirken entgegengewirkt (siehe  hierzu Vorlage 0110/2017).

 

  1. Alle Oberschulen werden auslaufend beschult, es werden aufsteigend Gesamtschulen errichtet

Die Folge dieser Umsetzungsvariante wäre die Einrichtung der Gesamtschule als ersetzende Schulform. Die Gesamtschule würde nicht mehr als Angebotsschule geführt werden.

Voraussetzung für die Errichtung von Gesamtschulen ist die obig beschriebene Prognose der Schülerentwicklung für mindestens 10 Jahre sowie der Nachweis der Mindestzügigkeit.

Der Standort der Oberschule Flotwedel ist als Standort einer Gesamtschule kaum realisierbar. Die Geburtenzahlen rechtfertigen langfristig keine dreizügige Gesamtschule, so dass der Schulstandort Flotwedel nicht in Betracht kommt, allenfalls als Außenstelle einer Gesamtschule in Wathlingen Bestand haben könnte.

Der Standort Bergen könnte als Gesamtschule mit drei Zügen errichtet werden, da die Geburtenzahlen wieder eine steigende Tendenz aufzeigen. Baumaßnahmen müssten hierbei in geringem Maße vorgenommen werden, diese treten aber auch in der aktuellen Struktur als Oberschule ein.

 

Folgen dieser schulorganisatorischen Maßnahmen würden zu einer Verunsicherung der gesamten Eltern- und Schülerschaft sowie der Lehrkräfte führen, da verlässliche Schulstrukturen aufgebrochen und nicht überall dauerhaft sichergestellt werden können (bspw. Flotwedel). Kleinere Oberschulen könnten in ihren gut funktionierenden pädagogischen Systemen nicht bestehen bleiben, sondern müssten ggf. als Außenstelle geführt werden.

 

Aufgrund der dargelegten Folgen kommt eine Umsetzung dieser Variante nicht in Frage.

 

  1. Errichtung einer Gesamtschule im Nordkreis

Es wird eine Gesamtschule an dem jetzigen Standort der Oberschule Bergen errichtet.

In den vergangenen vier Schuljahren erfolgten keine Anmeldungen aus der Gemeinde Südheide an der Gesamtschule in Celle, seitens dieses Standortes besteht demnach keine Nachfrage für eine Gesamtschule. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in Hermannsburg mit dem Christian-Gymnasium ein direktes gymnasiales Angebot vor Ort besteht.

Aus der Stadt Bergen erfolgten hingegen Anmeldungen an der Gesamtschule. Insoweit käme Bergen als möglicher Standort für eine Gesamtschule in Betracht. Aktuell wird die Oberschule mit einem gymnasialem Angebot geführt.

 

Es würde für eine Gesamtschule in Bergen ein Schulbezirk mit den Gemeinden Südheide, Faßberg, Gemeindefreier Bezirk Lohheide, Winsen (Aller) und Eschede sowie der Stadt Bergen eingerichtet. Die Gesamtschule Celle würde dagegen den Schulbezirk der (Samt-)Gemeinden Wietze, Hambühren, Lachendorf, Flotwedel, Wathlingen sowie der Stadt Celle umfassen.

 

Es ist jedoch zu erwarten, dass bei dieser Variante die Gesamtschule in Celle weiterhin ein Losverfahren durchführen muss, da mit über 30 Anmeldungen die höchste Anmeldezahl der kreisangehörigen Gemeinden aus Wathlingen kommt. Die Kapazitätsengpässe an der Gesamtschule Celle und damit verbunden auch an den Oberschulen in Celle könnten damit nicht verringert werden.

 

Diese Möglichkeit stellt demnach keine sinnvolle Entscheidungsvariante dar.

 

  1. Errichtung einer Gesamtschule im Südkreis

Es wird eine Gesamtschule an dem jetzigen Standort der Oberschule Wathlingen errichtet.

Wie oben beschrieben, sind die höchsten Anmeldezahlen an der Gesamtschule Celle - mit Ausnahme des Stadtgebietes - aus der Samtgemeinde Wathlingen zu verzeichnen.

Da der Schulstandort Wathlingen mit der (weitestgehend) sanierten Schulanlage über ausreichend Räumlichkeiten verfügt, sind die räumlichen Voraussetzungen für eine Gesamtschule gegeben.

 

Bei der Errichtung einer Gesamtschule in Wathlingen wäre ein Schulbezirk zu errichten, der die (Samt-)Gemeinden Wathlingen, Flotwedel, Winsen (Aller), Wietze, Hambühren und Lachendorf umfasst. Der Schulbezirk der Gesamtschule Celle umfasste die Gemeinden Südheide, Faßberg, Eschede, den Gemeindefreien Bezirk Lohheide sowie die Stadt Bergen und Celle.

 

Bei dieser Variante wird davon ausgegangen, dass die Schulplätze der Gesamtschule Celle ausreichen, da aus dem Nordkreis des Landkreises kaum Anmeldungen bei der Gesamtschule in Celle eingehen. Sollte auf die Durchführung eines Losverfahrens verzichtet werden können, könnten die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Stadtgebiet Celle gleichmäßiger auf die Oberschulen und die Gesamtschule in Celle verteilt werden.

 

Aktuell halten sich die Anmeldungen aus Flotwedel an der Gesamtschule in Celle relativ gering, so dass der Fortbestand der Oberschule Flotwedel grundsätzlich gesichert wäre. Ob langfristig andere schulorganisatorische Maßnahmen ergriffen werden müssten, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

 

  1. Errichtung einer Gesamtschule im Westkreis

Es wird eine Gesamtschule an dem jetzigen Standort der Oberschule Winsen (Aller) errichtet.

 

Die Oberschule Winsen (Aller) ist mit rund 1000 Schülerinnen und Schülern die größte Oberschule im Landkreis Celle, sie hat ein gut funktionierendes Schulsystem. Es müsste bei diesem Standort der Wille der Erziehungsberechtigten ermittelt werden, um den Standort nicht leer laufen zu lassen und ungewollte Schülerströme aus Winsen (Aller) in andere Gebiete zu vermeiden.

 

Bei der Errichtung einer Gesamtschule in Winsen müsste ein Schulbezirk errichtet werden, der die Gemeinden Winsen (Aller), Wietze, Hambühren, den Gemeindefreien  Bezirk Lohheide und die Stadt Bergen umfasst. Die Gesamtschule Celle würde danach den Schulbezirk der (Samt-)Gemeinden Südheide, Faßberg, Eschede, Lachendorf, Wathlingen, Flotwedel sowie die Stadt Celle umfassen.

 

Es besteht bei dieser Variante (wie bei der Variante 3) jedoch die Befürchtung, dass an der Gesamtschule in Celle weiterhin ein Losverfahren durchgeführt werden müsste, da mit mehr als 30 Anmeldungen Schülerinnen und Schüler aus Wathlingen in die Gesamtschule drängen. Die Kapazitätsengpässe an der Gesamtschule Celle und damit verbunden auch an den Oberschulen in Celle ließen sich damit nicht verringern.

 

Im Ergebnis kommt demnach eine Umsetzung dieser Variante nicht in Frage.

 

 

Eine Umsetzung der Varianten 3 bis 5 hätten für die Schülerbeförderung erhebliche finanzielle Konsequenzen, bei der Variante 4 aber abzüglich der bereits jetzt entstehenden Schülerbeförderungskosten. Es entstünden jeweils folgende Zusatzkosten:

 

Die Kosten im Teilhaushalt Schülerbeförderung würden sich um rund 270.000,00 Euro erhöhen, da für die neu errichteten Schulbezirke und die sich draus entwickelnden Schülerströme jeweils drei zusätzliche Busse zur Verfügung gestellt werden müssten. Hiermit verbunden wären fahrplantechnische Anpassungen sowie zeitliche Auswirkungen (ggf. verlängerte Fahrzeiten). Im Anhang findet sich eine Aufstellung der prognostizierten Auswirkungen auf den Fahrzeugbedarf.

 

Hinweis:

Der Zeitaufwand für die Durchführung aller notwendigen Prüfungen und Erstellung der Prognosen sowie insbesondere die Durchführung und Auswertung einer Elternbefragung beansprucht einen nicht geringen zeitlichen Vorlauf. Zudem hat die Niedersächsische Landesschulbehörde festgelegt, dass Anträge auf Genehmigung der Errichtung einer Gesamtschule spätestens bis zum 31.10. eines Jahres für das jeweils folgende Schuljahr bei der Landesschulbehörde eingereicht werden sollten. Die Errichtung einer oder mehrerer Gesamtschulen kann somit frühestens zum 1. August 2019 erfolgen.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 3 S. 3 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt eine der nachstehenden Varianten:

 

  1. Es werden keine weiteren Gesamtschulen im Landkreis Celle eingerichtet.

 

  1. Vorbehaltlich der Ergebnisse einer Elternbefragung wird eine Gesamtschule am Standort der Oberschule Wathlingen errichtet.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.03.2017 wird für erledigt erklärt.

Anlage:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag_SPD-Fraktion An0013_2016-2021 (168 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Auswirkungen eines neuen IGS-Standorts auf den Fahrzeugbedarf (182 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme KER Celle_Erweiterung Gesamtschulangebot_2017-10-25 (a) (152 KB)    
Stammbaum:
An0013/2016-2021   Beauftragung der Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen zur Erweiterung des Gesamtschulangebotes im Landkreis Celle vorzubereiten und noch im Jahr 2017 durchzuführen; Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2017   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0013/2016-2021/VO   Errichtung von Gesamtschulen - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2017   Dez. II - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste   Beschlussvorlage