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Vorlage - 0133/2017  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Mittelbedarfe 2016/2017 für verschiedene Bereiche der Kreisverwaltung
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
19.12.2017 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Kurze Sachdarstellung:

 

Im Haushaltsjahr 2016:

 

Außerplanmäßiger Mittelbedarf:

 

Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste, Teilhaushalt Gebäudewirtschaft:

Um die Sicherheit für einen gehbehinderten Mitarbeiter zu erhöhen und gleichzeitig einen geeigneten Arbeitsplatz für diesen zur Verfügung stellen zu können, war es kurzfristig notwendig geworden, die vorhandene Trafostation aus der BBS Altenhagen auszulagern. Dafür wurden außerplanmäßig investive Mittel in Höhe von 59.398,73 € benötigt. Die Maßnahme war zeitlich und sachlich unabweisbar und wurde als Eilantrag durch den Landrat und einen stellvertretenden Landrat am 18.07.2016 bewilligt. Die Deckung konnte durch Einsparungen bei einer anderen Maßnahme des technischen Hochbaus gewährleistet werden.

 

Im Haushaltsjahr 2017:

 

Überplanmäßiger Mittelbedarf:

 

Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste, Teilhaushalt Gebäudewirtschaft:

An der Oberschule Westercelle herrschten starke räumliche Kapazitätsengpässe. Um den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können, war die Beschaffung und Installation von mobilen Raumzellen notwendig. Dies verursachte insgesamt Kosten von 621.968,70 €. 580.968,70 € konnten durch die Übertragung investiver Reste aus 2016 aufgefangen werden. Die verbleibenden 40.000 € konnten durch investive Mittel aus dem Fachbudget 6 gedeckt werden. Da für die Beschaffung das Wirksamwerden der Haushaltssatzung 2017 nicht abgewartet werden konnte, war die Maßnahme zeitlich und sachlich unabweisbar.

 

Außerplanmäßige Mittelbedarfe:

 

Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Teilhaushalt Naturschutz und Landschaftspflege:

Das Deutsche Erdölmuseum beantragte mit Datum vom 02.05.2017 die Umwidmung eines Zuschusses in Höhe von 4.000 €. Diese außerplanmäßigen Auszahlungen wurden für die Anschaffung eines Stellwandsystems und von Galerieschienen benötigt. Die Deckung erfolgte aus investiven Mitteln des Amtes für Umwelt und ländlichen Raum für die Einrichtung des Geo-Labors.

 

Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste, Teilhaushalt Gebäudewirtschaft:

Die Umstellung auf ein Blockheizkraftwerk (BHKW) an der Anne-Frank-Oberschule in Bergen war im Haushaltsplan 2017 als konsumtive Maßnahme geplant. Es stellte sich allerdings heraus, dass eine kleinere Lösung wirtschaftlich sinnvoller wäre weil diese durch die BAFA gefördert würde. Aufgrund dessen wurden 55.000 € außerplanmäßig investiv benötigt. Die Maßnahme war zeitlich und sachlich unabweisbar, da die Maßnahme vor der nächsten Heizperiode durchgeführt werden musste. Sie wurde daher als Eilantrag durch den Landrat und einen stellvertretenden Landrat am 14.08.2017 bewilligt, da die Lieferfrist eines BHKW 8-12 Wochen beträgt und der Kreistag am 01.11.2017 nicht abgewartet werden konnte. Die Deckung wurde durch Kosteneinsparungen durch bessere Ausschreibungsergebnisse bei verschiedenen Maßnahmen gewährleistet.

 

Ordnungsamt, Teilhaushalt Ausländerrecht:

Zur Feststellung der Gültigkeit von Reisedokumenten im Bereich des Ausländerrechts wurden kurzfristig außerplanmäßig investive Mittel in Höhe von 2.800 € benötigt, um ein neues Dokumentenprüfsystem anzuschaffen. Die Maßnahme war zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung erfolgte durch freie investive Mittel aus dem Bereich des Abwehrenden Brandschutzes.

 

Amt für Steuerung und Personal:

Im Bereich der Steuerungsunterstützung wurden kurzfristig außerplanmäßig investive Mittel in Höhe von 14.280 € benötigt, um ein Upgrade der Fachsoftware LOGA durchzuführen, welches dringend benötigt wurde. Die Deckung konnte durch nicht verbrauchte investive Mittel des Amtes für Informationsverarbeitung gewährleistet werden.

 

Ordnungsamt, Teilhaushalt Sicherheit und Ordnung:

Zur Erfüllung der Aufgaben im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes war die kurzfristige Beschaffung zwei entsprechender Arbeitsplatz-Lizenzen erforderlich. Die außerplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 4.000 € war zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung konnte durch investive Mittel des Teilhaushalts hergestellt werden.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die über- und außerplanmäßigen Mittelbedarfe für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 zur Kenntnis.