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Vorlage - 0017/2018  

Betreff: Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV);
hier: Barrierefreier Ausbau von fünf Haltestellen in der Gemeinde Adelheidsdorf
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus Vorberatung
01.03.2018 
des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Kurze Sachdarstellung:

Die Gemeinde Adelheidsdorf beabsichtigt den barrierefreien Ausbau der fünf Haltestellen „Adelheidsdorf Grundschule“, „Dasselsbruch Ortsmitte“, „Großmoor Adamsgraben“, „Großmoor Kalte Heimat“ und „Großmoor Zwillingstraße“. Die derzeitigen Gegebenheiten entsprechen weder den tatsächlichen Bedürfnissen einer älter werdenden Bevölkerung noch den gesetzlichen Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Mit den geplanten Baumaßnahmen werden die Haltestellenanlagen an die heutigen Anforderungen angepasst.

 

Die Baumaßnahmen umfassen insbesondere die Erstellung eines Hochbordes für Niederflurbusse mit Anpassung an die Fahrbahn, einer Wartefläche für die Fahrgäste einschließlich taktilen Elementen eines Blindenleitsystems.

 

Der Fahrgastbeirat Celle wurde beteiligt und hat sich für den Bau in der o.g. Ausführung ausgesprochen.

 

Die Gesamtkosten zur Herstellung der Haltestelle belaufen sich auf insgesamt 198.000 Euro und sind in voller Höhe zuwendungsfähig. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat die Maßnahme in das Förderprogramm 2018 aufgenommen und fördert die Maßnahme mit einem Zuschuss von bis zu 148.500 Euro.

 

Regionalisierungsmittel stehen für eine Förderung dieser Maßnahme nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund sind kreiseigene Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die ÖPNV-Infrastrukturförderung in den Haushalt 2018 eingestellt worden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Baumaßnahme – wie bei vergleichbaren Vorhaben praktiziert – mit dem Maximalbetrag von bis zu 10.000 Euro pro Kommune und Jahr zu bezuschussen.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, der Gemeinde Adelheidsdorf für den barrierefreien Ausbau der fünf Haltestellen „Adelheidsdorf Grundschule“, „Dasselsbruch Ortsmitte“, „Großmoor Adamsgraben“, „Großmoor Kalte Heimat“ und „Großmoor Zwillingstraße“ einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu gewähren. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 in Kraft tritt.

 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Es werden 10.000 Euro als echter, nicht steuerbarer Zuschuss an die Gemeinde Adelheidsdorf gezahlt.