Vorlage - 0018/2018
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Kurze Sachdarstellung:
Die Gemeinde Hambühren beabsichtigt den barrierefreien Ausbau von drei Haltestellen in der Sudermannstraße in Hambühren, da die derzeitigen Gegebenheiten nicht mehr den tatsächlichen Bedürfnissen einer älter werdenden Bevölkerung sowie den gesetzlichen Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) entsprechen. Mit den geplanten Baumaßnahmen werden die Haltestellenanlagen an die heutigen Anforderungen angepasst.
Die Baumaßnahmen umfassen insbesondere die Erstellung eines Hochbordes für Niederflurbusse mit Anpassung an die Fahrbahn, eine Aufstellfläche für die Fahrgäste einschließlich taktilen Elementen eines Blindenleitsystems.
Der Fahrgastbeirat Celle wurde beteiligt und hat sich für den Bau in der o.g. Ausführung ausgesprochen.
Die Gesamtkosten zur Herstellung der Haltestelle belaufen sich auf insgesamt 118.576 Euro, die in voller Höhe zuwendungsfähig sind. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat die Maßnahme in das Förderprogramm 2018 aufgenommen und fördert die Maßnahme mit einem Zuschuss von bis zu 88.931 Euro.
Regionalisierungsmittel stehen für eine Förderung dieser Maßnahme nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund sind kreiseigene Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die ÖPNV-Infrastrukturförderung in den Haushalt 2018 eingestellt worden.
Es wird daher vorgeschlagen, die Baumaßnahme – wie bei vergleichbaren Vorhaben praktiziert – mit dem Maximalbetrag von bis zu 10.000 Euro zu bezuschussen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 76 Abs. 2 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, der Gemeinde Hambühren für den barrierefreien Ausbau von drei Haltestellen in der Sudermannstraße Hambühren einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu gewähren. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 in Kraft tritt.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Es werden 10.000 Euro als echter, nicht steuerbarer Zuschuss an die Gemeinde Hambühren gezahlt.