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Vorlage - 0019/2018  

Betreff: Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV);
hier: Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Schulstraße in Wietze
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus Vorberatung
01.03.2018 
des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Kurze Sachdarstellung:

Die Gemeinde Wietze plant den barrierefreien Ausbau der Haltestelle in der Schulstraße an der Grundschule in Wietze, da die derzeitigen Gegebenheiten nicht mehr den tatsächlichen Bedürfnissen und den gesetzlichen Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) entsprechen.

 

Die Baumaßnahme umfasst die Erstellung eines Hochbordes für Niederflurbusse mit Anpassung an die Fahrbahn, einer Wartefläche für die Fahrgäste einschließlich taktilen Elementen eines Blindenleitsystems.

 

Der Fahrgastbeirat Celle wurde beteiligt und hat sich für den Bau in der o.g. Ausführung ausgesprochen.

 

Die Gesamtkosten zur Herstellung der Haltestelle belaufen sich auf insgesamt 32.808,72 Euro. Die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 26.808,72 Euro.

 

Regionalisierungsmittel stehen für eine Förderung dieser Maßnahme nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund sind kreiseigene Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die ÖPNV-Infrastrukturförderung in den Haushalt 2018 eingestellt worden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Baumaßnahme – wie bei vergleichbaren Vorhaben  praktiziert – mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu fördern.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, der Gemeinde Wietze für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle in der Schulstraße in Wietze einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu gewähren. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 in Kraft tritt.

 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Es werden 10.000 Euro als echter, nicht steuerbarer Zuschuss an die Gemeinde Wietze gezahlt.