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Vorlage - 0020/2018  

Betreff: Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV);
hier: Neubau eines Busbahnhofs im Schul- und Sportpark Winsen
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus Vorberatung
01.03.2018 
des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Kurze Sachdarstellung:

Die Gemeinde Winsen beabsichtigt den Neubau eines Busbahnhofs im Schul- und Sportpark Winsen. Die derzeitigen Gegebenheiten an der Haltestellenanlage am „Meißendorfer Kirchweg“ entsprechen nicht mehr den tatsächlichen Bedürfnissen einer älter werdenden Bevölkerung sowie den gesetzlichen Anforderungen des PBefG. Insbesondere haben körperlich beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler zurzeit keine Möglichkeit, in die Busse selbstständig einzusteigen bzw. diese zu verlassen. Die Gegebenheiten entsprechen somit nicht mehr den Sicherheitsaspekten, die für eine ordnungsgemäße Schülerbeförderung notwendig sind. Im „Meißendorfer Kirchweg“ ist der derzeitige Wartebereich auf einem schmalen Fußweg angelegt und nicht für die nunmehr zu Spitzenzeiten große Anzahl von Fahrgästen ausgelegt. Eine Erweiterung der Haltestelle „Meißendorfer Kirchweg“ scheidet auf Grund der örtlichen Platzverhältnisse aus. Diese Haltestelle soll daher durch einen entsprechend ausgestalteten Neubau ersetzt werden. Der Neubau erweitert die im „Meißendorfer Kirchweg“ vorhandenen 6 auf 9 Haltepositionen, so dass die zu Spitzenzeiten benötigten Bedarfe vorgehalten werden können. Diese Anzahl wird auch zukünftig benötigt werden, da die „Schule im Allertal“ Oberschule Winsen (Aller) von ca. 700 Fahrschülerinnen und -schülern aus den umliegenden Gemeinden besucht wird. Auf Grund der hohen Fahrschüleranzahl ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass diese zu einem großen Anteil mit Gelenkzügen befördert werden müssen.

 

Der Fahrgastbeirat Celle wurde beteiligt und hat sich für den Bau in der o.g. Ausführung ausgesprochen.

 

Die Gesamtkosten zur Herstellung der Haltestelle belaufen sich auf insgesamt 832.025 Euro, wovon 736.959 Euro zuwendungsfähig sind. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat die Maßnahme in das Förderprogramm 2018 aufgenommen und fördert die Maßnahme mit einem Zuschuss von bis zu 552.719 Euro.

 

Regionalisierungsmittel stehen für eine Förderung dieser Maßnahme nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund sind kreiseigene Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die ÖPNV-Infrastrukturförderung in den Haushalt 2018 eingestellt worden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Baumaßnahme – wie bei vergleichbaren Vorhaben  praktiziert – mit dem Maximalbetrag von bis zu 10.000 Euro zu bezuschussen.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, der Gemeinde Winsen für den Neubau eines Busbahnhofs im Schul- und Sportpark Winsen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu gewähren. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 in Kraft tritt.

 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Es werden 10.000 Euro als echter, nicht steuerbarer Zuschuss an die Gemeinde Winsen gezahlt.