Vorlage - 0025/2018
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Kurze Sachdarstellung:
Für den zur Wahl der Schöffen nach den Vorschlagslisten der Gemeinden zu bildenden Ausschuss sind dem Direktor des Amtsgerichts bis zum 01.Juli 2018 Vertrauenspersonen als Beisitzer zu benennen. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks Celle vom Rat der Stadt Celle (3 Vertrauenspersonen) und vom Kreistag des Landkreises Celle (4 Vertrauenspersonen) gewählt. Um eine Repräsentanz der Bevölkerung zu gewährleisten hat das MI darum gebeten, dass der Landkreis Celle Einwohner aus kreisangehörigen Gemeinden außerhalb der Stadt Celle als Beisitzer bestimmt. Die Fraktionen und die Gruppe haben nach erfolgter Abfrage vier Vertrauenspersonen vorgeschlagen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 40 Abs. 2 und 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, die folgenden vier Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht für die Geschäftsjahre 2014 – 2018:
Vorschläge der CDU-FDP-WGL-Gruppe
Herrn Adolf Krause, Bergen OT Eversen
Frau Elke Meyer, Südheide OT Lutterloh
Herrn Edmund Riggers, Südheide OT Hermannsburg
Vorschlag der SPD-Fraktion
Frau Anja Schulze, Hambühren
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
keine