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Vorlage - 0025/2018  

Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Celle für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Status:öffentlich  
Federführend:LR/Dez. I - Landratsbüro   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
07.03.2018 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Kurze Sachdarstellung:

Für den zur Wahl der Schöffen nach den Vorschlagslisten der Gemeinden zu bildenden Ausschuss sind dem Direktor des Amtsgerichts bis zum 01.Juli 2018 Vertrauenspersonen als Beisitzer zu benennen. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks Celle vom Rat der Stadt Celle (3 Vertrauenspersonen) und vom Kreistag des Landkreises Celle (4 Vertrauenspersonen) gewählt. Um eine Repräsentanz der Bevölkerung zu gewährleisten hat das MI darum gebeten, dass der Landkreis Celle Einwohner aus kreisangehörigen Gemeinden außerhalb der Stadt Celle als Beisitzer bestimmt. Die Fraktionen und die Gruppe haben nach erfolgter Abfrage vier Vertrauenspersonen vorgeschlagen.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 40 Abs. 2 und 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, die folgenden vier Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht für die Geschäftsjahre 2014 – 2018:

 

Vorschläge der CDU-FDP-WGL-Gruppe

Herrn Adolf Krause, Bergen OT Eversen

Frau Elke Meyer, Südheide OT Lutterloh

Herrn Edmund Riggers, Südheide OT Hermannsburg

 

Vorschlag der SPD-Fraktion

Frau Anja Schulze, Hambühren

 

 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

keine