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Vorlage - An0032/2016-2021VO  

Betreff: Umgehende Einführung eines Standardtarifs für Schülermonatskarten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II für den gesamten Landkreis; Antrag der FDP/Lenzen-Fraktion vom 28.11.2017
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Schul- und Kulturausschuss Vorberatung
28.02.2018 
des Schul- und Kulturausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus Vorberatung
01.03.2018 
des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus zurückgestellt   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
FDP-Antrag vom 28.11.2017 Standarttarif Sek II

Kurze Sachdarstellung:

Derzeit besuchen im Landkreis Celle 2.105 Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe II (Gymnasien, Fachoberschulen und Berufliche Gymnasien). Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben im Bereich der Sekundarstufe II nur Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsklassen, des Berufsvorbereitungsjahres und der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besucht werden, einen Anspruch auf Übernahme der notwendigen Schülerbeförderungskosten, und  die in der Satzung über die Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung festgelegte Entfernung von mehr als 8 km überschritten wird. Darüber hinaus besteht grundsätzlich kein Anspruch auf kostenfreie Beförderung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II.

 

Die günstigste Schülermonatskarte der Tarifstufe 1 kostet zurzeit 36,40 Euro. Bei einem Einheitspreis von 36,40 Euro für eine Schülermonatskarte für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II im Landkreis Celle, müsste der Landkreis die Differenz gegenüber CeBus ausgleichen. Bei einem Durchschnittspreis der Schülermonatskarte von 69,25 Euro müsste der Landkreis nach Abzug des Standardtarifs von 36,40 Euro somit einen Betrag von 32,85 Euro je Fahrkarte an CeBus leisten. Bei einem Einheitstarif kommt es auf eine Mindestentfernung nicht an. Demzufolge können nahezu alle Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dies entspricht bei gegenwärtig 2.105 Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich II monatlichen Aufwendungen von rund 70.000 Euro.

 

Ein subventionierter Einheitstarif (nur) für die Sekundarstufe II benachteiligt die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und der Sekundarstufe I, die derzeit über keinen Anspruch auf Schülerbeförderungskosten verfügen. Derzeit besuchen 7.225 Schülerinnen und Schüler den Sekundarbereich I und 6.581 Schülerinnen und Schüler den Primarbereich. Davon haben ca. 4.780 Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch auf kostenfreie Beförderung.

 

Ein Standardtarif bei der Schülermonatskarte wäre zudem mit einen erhöhten Verwaltungsaufwand für den Landkreis Celle verbunden, da die Differenz gegenüber CeBus im Wege eines Abrechnungsverfahrens monatlich ausgeglichen werden müsste. Alternativ könnten die Schülerinnen und Schüler Fahrkarten zum aktuellen Preis erwerben und anschließend gegenüber dem Landkreis Celle einen Erstattungsanspruch in der jeweiligen Differenzhöhe geltend machen, so dass der Einheitstarif im Wege des Erstattungsverfahrens gesichert wird. Bei diesem Procedere wäre der Verwaltungsaufwand jedoch nochmals um ein Vielfaches höher und mit dem aktuell vorhandenen Personal nicht zu bewältigen.

 

Ferner könnte es durch die Schülerinnen und Schüler, die das günstige Angebot zusätzlich nutzen, zu Kapazitätsproblemen in der Busbeförderung durch CeBus kommen. Insbesondere auf bereits stark frequentieren Streckenabschnitten würde sich die Auslastung dergestalt erhöhen, das zusätzliche Fahrzeuge bereitgestellt werden müssten, die durch den Landkreis Celle zu finanzieren wären. Ein zusätzlicher Bus würde Aufwendungen von rund 90.000 Euro p.a. bedeuten.

 

Die Einführung eines Standardtarifs für Schülermonatskarten im Sekundarbereich II führt im Ergebnis zu Mehraufwendungen in Höhe von ca. 700.000 Euro p.a. zuzüglich Verwaltungsaufwand und Aufwand für zusätzliche Buskapazitäten, die derzeit nicht abschätzbar sind. Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung in einem erheblichen Umfang handeln. Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme nicht eingestellt.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass in der Koalitionsvereinbarung der niedersächsischen Landesregierung die kostenfreie Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereiches II thematisiert worden ist. Vor dem Hintergrund des  Konnexitätsprinzipes sollte der Landkreis Celle einer möglichen landesgesetzlichen Regelung nicht vorgreifen.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, den Antrag der FDP/Lenzen-Kreistagsfraktion vom 28.11.2017 bezüglich der Einführung eines Standardtarifes für Schülermonatskarten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II für den gesamten Landkreis Celle abzulehnen. Der Antrag der FDP/Lenzen-Fraktion wird damit für erledigt erklärt.

 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

keine

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich FDP-Antrag vom 28.11.2017 Standarttarif Sek II (178 KB)    
Stammbaum:
An0032/2016-2021VO   Umgehende Einführung eines Standardtarifs für Schülermonatskarten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II für den gesamten Landkreis; Antrag der FDP/Lenzen-Fraktion vom 28.11.2017   Dez. II - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste   Beschlussvorlage
An0032/2016-2021VO-I   Umgehende Einführung eines Standardtarifs für Schülermonatskarten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II für den gesamten Landkreis; Antrag der FDP/Lenzen-Fraktion vom 28.11.2017   Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   Beschlussvorlage